Mit aktuellem Urteil erkennt das Landgericht Nürnberg-Fürth den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung an. Der Kläger erwarb am 14.03.2014 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ Q3 für EUR 35.600,00 zuzüglich Finanzierungskosten. Das Fahrzeug war mit dem Skandal-Motor EA 189 ausgestattet, der von VW produziert wurde.
Es ist allgemein bekannt, dass die Audi AG fester Bestandteil des Volkswagen-Konzerns ist. Im Rahmen dieses Konzerns wird eine sog. Plattformstrategie verfolgt, d.h. für sämtliche verschiedenen Fahrzeugmodelle gibt es eine gemeinsame technische Basis. Im Ergebnis werden Fahrzeuge unterschiedlicher Fahrzeughersteller, die allerdings zum selben Konzern gehören, anhand eines Baukastensystems produziert.
So sah es das Gericht auch im vorliegenden Verfahren: Auch, wenn das Fahrzeug von der Audi AG produziert wurde, wurde dennoch, der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehene Motor EA 189 von Volkswagen verbaut. Aufgrund der zugrundeliegenden Unternehmensstrategie, mittels des Baukastensystems Kosten zu reduzieren, bejahte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers. Auch die engen personellen Verflechtungen von Audi und VW in den höchsten Unternehmenskreisen unterstreichen dies.
Unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung bezüglich des Motors EA 189 wurde Audi entsprechend zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 18.336,56 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt. Die Klagepartei bekommt somit nach fast 10 Jahren immer noch mehr als die Hälfte des von ihr bezahlten Kaufpreises zurück.
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