Mit aktuellem Urteil verurteilte das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Benz Group AG erneut. Das LG Stuttgart stützte den Anspruch der Klagepartei darauf, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug – einem Mercedes Benz GLC 35 – ein unzulässiges Thermofenster verbaut war.
Die Abgasreinigung in Diesel-Fahrzeugen wird mittels der sog. Abgasrückführung gewährleistet, bei dieser werden die Abgase in den Motor zurückgeleitet, um erneut an der Verbrennung teilzunehmen. Hierbei wird der Stickoxidausstoß verringert. Die technische Ausgestaltung der Software führt allerdings dazu, dass diese Abgasrückführung lediglich in einem Temperaturabschnitt von 15°C bis 33°C (zum Vergleich die Durchschnittstemperatur in Deutschland liegt bei 10,4°C) ordnungsgemäß funktioniert. Folglich werden außerhalb dieser Temperaturgrenzen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten, was zu einer übermäßigen Belastung der Umwelt führt.
Das LG Stuttgart bestätigt damit seine Rechtsprechung und die des Europäischen Gerichtshofs, wonach das „Thermofenster“ eine Verletzung der maßgeblichen europarechtlichen Vorschriften der VO (EG) 715/2007 darstellt. Der EuGH setzte mit seinem Urteil vom 21.03.2023 neue Maßstäbe bezüglich Schadensersatzansprüchen für Fahrer von Dieselfahrzeugen, die mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sind. Das LG Stuttgart sah – dem EuGH folgend – in der Nichteinhaltung der europäischen Zulassungsvorschriften eine Verletzung der Rechte der Klagepartei. Es wurde die Gefahr begründet, dass die Zulassung des Fahrzeugs jederzeit durch die zuständige Behörde widerrufen werden konnte.
Der Besitzer des Mercedes erwarb das Kfz am 25.01.2018 zu einem Kaufpreis von EUR 46.961,50 unter einer teilweisen Finanzierung des Kaufpreises. Die Mercedes-Benz Group AG wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 35.836,84 Euro nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.