Nutzer von Meta-Produkten haben demnächst die Möglichkeit, zu entscheiden, ob die Dienste einzeln oder miteinander vernetzt genutzt werden. Das Bundeskartellamt hat bekannt gegeben, dass Meta diese Veränderungen umsetzen wird. Das stellt ein Sieg für das Bundeskartellamt dar. Dieses hatte dem Konzern bereits im Februar 2019 untersagt, Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne Zustimmung zusammenzuführen. Der Meta-Konzern legte Einspruch gegen diese Beschränkungen ein, da diese zu einer tiefgreifenden Veränderung seines Geschäftsmodells führen würden. Der Streit wurde bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgetragen.
In Bezug auf die neue Kontenübersicht wird Meta, auch wenn noch kein endgültiges Urteil vorliegt, nach intensiven Diskussionen und Anpassungen eine deutlich transparentere Nutzerführung einführen. Schwammige Begriffe aus den Nutzungs-Bedingungen hat Meta entfernt und durch einfachere und besser beschreibende Begriffe ersetzt. Das Bundeskartellamt sieht noch Raum für Verbesserungen, ist jedoch der Ansicht, dass die Anforderungen an eine informierte Zustimmung grundsätzlich erfüllt sind. Es wird klar, dass das Zusammenführen von Konten zusätzliche Funktionen ermöglicht, wie das Teilen eines gleichen Beitrags auf verschiedenen Diensten ("Crossposting"). Doch Nutzer dürfen sich nicht von den Vorteilen täuschen lassen. Diese gesammelten Daten nutzt Meta für Tracking und personalisierte Werbung.
Bereits jetzt bieten Instagram und Facebook die Möglichkeit des Crosspostings. So werden Nutzer beim Posten eines Bildes bei Instagram gefragt, ob sie dieses auch bei Facebook posten möchten. Diese Möglichkeit besteht auch bei den Stories. Das ist eine Funktion, um Inhalte in kürzester Zeit zu teilen. Abzuwarten ist nun, ob Nutzer in den kommenden Wochen oder Monaten aktiv zustimmen müssen und ob der Konzern sie auf die Datensammelei hinweist.
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