20.06.2023 Verstoß gegen Auskunftsrecht: Fünf Millionen Euro Strafe für Spotify

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Der Musikstreaming-Dienst Spotify muss ein Bußgeld wegen Verstoß gegen die DSGVO hinnehmen. Hierbei liegt der Grund dafür nicht in einem Datenleck, sondern in einer mangelhaften Umsetzung des Auskunftsrechts. Spotify hat seine Nutzer nicht ausdrücklich darüber informiert, wie er ihre Daten verwendet. Dies hat eine Geldbuße in Höhe von rund fünf Millionen Euro zur Folge.

Klage durch die schwedische Datenschutz-Behörde gegen Spotify

Die schwedische Datenschutz-Behörde stellte fest, dass Spotify den Bestimmungen des Auskunftsrechts der DSGVO nicht nachgekommen ist. In einem Beschluss erklärt die Integritetsskyddsmyndigheten (IMY), also die schwedische Behörde für Datenschutz: Spotify hat die Personen nicht ausreichend darüber informiert, wie das Unternehmen diese Daten intern nutzt. Folglich sah sich die IMY gezwungen, eine Geldbuße von 58 Millionen schwedischen Kronen zu verhängen. Dies entspricht etwa fünf Millionen Euro. Demzufolge versäumte Spotify, die Nutzer über ihre Rechte bezüglich einer Berichtigung oder Löschung ausführlich aufzuklären. Zudem vernachlässigte Spotify den Hinweis der Beschwerde-Möglichkeit für Nutzer bei der zuständigen Datenschutz-Behörde. Wie genau Spotify die Daten der einzelnen Kunden verwendete, müsse der Streaming-Dienst klarstellen. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Jahresumsatz des Unternehmens.

Im Januar 2019 reichte Noyb, eine österreichische Datenschutz-Behörde, mehrere Beschwerden aufgrund DSGVO-Verstöße ein, darunter auch gegen Spotify. Da sich eine beträchtliche Zeit nichts änderte, reichte Noyb im Juni 2022 eine Klage gegen die schwedische Datenschutz-Behörde IMY aufgrund ihrer Untätigkeit ein. Die Rechtssache ist vor dem Obersten Verwaltungsgericht Schwedens anhängig. Trotzdem ist die IMY zu dem Entschluss gekommen, dass Spotify aufgrund ihrer mangelhaften Umsetzung des Auskunftsrechts ein Bußgeld zu zahlen hat.

Spotify hat Informationen nicht vollständig bereitgestellt

Noyb zufolge habe Spotify Informationen über die Herkunft der persönlichen Daten nicht ausreichend dargelegt. Ohne den Kunden aufzuklären, habe Spotify nur Auskunft über eine Auswahl von Daten erteilt. Imy führte folglich aus, dass die Informationen "konkreter" ausfallen müssten. Es müsse für Personen, die einen Zugriff auf ihre Daten verlangen, nachvollziehbar sein, wie das Unternehmen diese nutzt. Aufgrund der Komplexität erfolgt die Auskunft künftig nicht nur auf Englisch, sondern auch in der Sprache des Antragstellers.

Macht ein Spotify-Kunde von seinem Auskunftsrecht Gebrauch, wählt er verschiedene Ebenen aus, um Zugriff auf persönlichen Daten zu erhalten. Eine Stufe enthält jene Daten, welche der Betreiber als besonders relevant betrachtet. Darunter fallen Kontakt- und Zahlungsdaten eines Kunden sowie Vorlieben für gewisse Künstler. Wer präzisere Informationen wünscht, hat auf ein anderes Abfragelevel zu wechseln. Folglich hat Spotify bereits Mittel ergriffen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen des Zugangsrechts des Einzelnen vollständig gegeben sind.


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