21.03.2022 - Audi erneut wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen verurteilt

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24.02.2022 – Audi-Abgasskandal: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil für Motor EA 897 – Landgericht Hechingen verurteilt Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Mit dem LG Hechingen hat nun ein weiteres Gericht die Audi AG wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung gem. §826 BGB verurteilt. Die Beklagte wurde zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 23.190,60 verurteilt.

Das Gericht sah den von Wawra & Gaibler erhobenen Vorwurf der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen als erwiesen an. Das Fahrzeug VW Touareg ist mit einem von Audi hergestellten und in Verkehr gebrachten Motor des Typs EA 897 der Schadstoffklasse Euro 6 ausgestattet. Für das streitgegenständliche Fahrzeug ist seitens des Kraftfahrtbundesamt ein Rückruf ergangen.

Das streitgegenständliche Fahrzeug enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs.1 VO (EG) 715/2007. Die unstreitig vorhandene Aufheizstrategie (Strategie A), also die übermäßige Durchführung einer Erwärmung der Betriebskomponenten zu Beginn des NEFZ mit der Folge, dass das Stickoxidverhalten positiv beeinflusst wird, ist Teil des Emissionskontrollsystems im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO (EG) 715/2007. Die Emissionen werden ersichtlich kontrolliert und gesteuert. Die enge Bedatung der Motorsteuerungssoftware führt dazu, dass lediglich auf dem Prüfstand der Schadstoffausstoß reduziert wird. Unter realen Fahrbedingungen werden die Grenzwerte allerdings in keinster Weise eingehalten.

Der Besitzer des Fahrzeugs erwarb das Kfz am 16.02.2017 als Gebrauchtwagen (Kilometerstand 27.914 km) zu einem Kaufpreis von EUR 38.991,60. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 26.01.2022 wies das Fahrzeug einen Kilometerstand von 117.905 km auf. Audi wurde dazu verurteilt, das Kfz zurückzunehmen und Schadensersatz zu leisten.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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