Erstmals wurde auch gegen den deutschen Automobilhersteller BMW Schadensersatz wegen Verwendung der unzulässigen temperaturgesteuerten Abgasrückführung Schadensersatz ausgeurteilt. Im zugrundeliegenden Verfahren ging es um einen BMW des Typen 318d der Schadstoffklasse Euro 6. Der in diesem Fahrzeug verbaute Motor „B47“ war bereits des Öfteren Untersuchungsgegenstand des Kraftfahrtbundesamts wegen des Verdachts der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen.
Die Verbraucherschützer Wawra & Gaibler konnten zur Überzeugung des Gerichts darlegen, dass eine Softwaremodulation die Abgasreinigung temperaturabhängig moduliert. Das bedeutet, soweit die Außentemperaturen außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs sind (sog. „Thermofenster“), wird die Rückführung des Abgases in den Motorraum zur Reinigung reduziert. Die Abgase nehmen somit nicht erneut an der Verbrennung teil und werden ungefiltert vom Fahrzeug ausgestoßen. Somit erhöht sich der Ausstoß des gesundheitsschändlichen Stoffes „Stickstoffoxid“ (NOx).
Als nächstes Oberlandesgericht schließt sich Nürnberg nunmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Dieser urteilte, dass im Falle des verbauten Thermofensters dem Eigentümer ein Anspruch in Höhe von 5 – 15 Prozent des Kaufpreises zusteht. Die jeweilige Höhe ist der Entscheidung des entscheidenden Gerichts vorbehalten. Vorliegend sah das OLG Nürnberg eine Zahlung von EUR 545,00 als angemessene Entschädigung an.
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