21.04.2023 Verbraucherblog: Arbeitsgericht hält Warnstreik der EVG für verhältnismäßig

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Der zweite bundesweite Warnstreik der EVG hat am 21.04.2023 wie geplant begonnen. Die Streikleitung gab bekannt, dass die Mitglieder der EVG in den 50 bestreikten Betrieben um 3:00 Uhr morgens die Arbeit niedergelegt haben. Ziel des Streiks ist es, im Hinblick auf die Tarifrunde Druck auszuüben.

Während Tarif-Verhandlungen kommt es häufig zu Warnstreiks, die als legitimes Mittel angesehen werden, wenn die Arbeitgeberseite den Forderungen der Arbeitnehmer nicht nachkommt und die Verhandlungen ins Stocken geraten. Diese Streiks sind in der Regel zeitlich begrenzt und betreffen nur einen kleinen Teil der Belegschaft. Trotzdem haben sie erhebliche Auswirkungen, insbesondere wenn der öffentliche Verkehr betroffen ist. In solchen Fällen führen Warnstreiks zu erheblichen Beeinträchtigungen.

Das Arbeitsgericht in Frankfurt hatte mit Urteil vom 20.04.2023 bestätigt, dass der Warnstreik der EVG nicht unverhältnismäßig und damit zulässig ist.

Zwei Unternehmen innerhalb der Transdev-Gruppe versuchten vergeblich, den geplanten Arbeitskampf zu unterbinden. Sie kritisierten, dass sie bestreikt werden sollten, obwohl die EVG zuvor noch Tarif-Verhandlungen mit der Unternehmens-Gruppe geführt hatte. Während der Verhandlungen hatte Transdev sein Angebot zwar substanziell verändert, aber zugleich angekündigt, dass ein möglicher Abschluss nicht mehr für die Beschäftigten der Instandhaltung und Service GmbH gelten würde.

Die EVG sah darin eine erhebliche Verschlechterung des bereits vorgelegten Angebots und unterbrach die Verhandlungen, da auch in anderen Punkten keine Annäherung erzielt werden konnte. Frank Hauenstein, Vorstand für Streikfragen und Organisation bei der EVG, begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts. Er betonte, dass die Entscheidung das Recht der Mitglieder auf Warnstreiks gestärkt habe und somit grundgesetzlich geschützte Rechte geschützt wurden.

Frank Hauenstein: Es ist inakzeptabel, dass Arbeitgeber sich weigern, konstruktive Verhandlungen zu führen und dann versuchen, unsere Kolleginnen und Kollegen daran zu hindern, sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen. Die Arbeitgeber, mit denen wir derzeit verhandeln, sollten die Botschaft verstehen, dass unser Warnstreik rechtmäßig ist. Um weitere Arbeitskämpfe zu vermeiden, müssen endlich verhandlungsfähige Angebote auf den Tisch kommen. Dies betonte er eindringlich.

Nach einer befristeten Niederlegung der Arbeit von acht Stunden haben alle Warnstreikenden um 11 Uhr ihre Arbeit wieder aufgenommen, um Beeinträchtigungen für Reisende so gering wie möglich zu halten.

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