Ein bemerkenswerter Fortschritt im Abgasskandal deutet auf ein weiteres Urteil zugunsten der Verbraucher hin. Am 8. Mai 2023 behandelte der Bundesgerichtshof (BGH) drei Musterverfahren gegen VW, Audi und Mercedes. Am 26. Juni 2023 fällt die endgültige Entscheidung. Doch bereits jetzt zeichnet sich schon eine positive Entwicklung für Verbraucher ab. Personen, die ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgassystem ihres Dieselfahrzeugs erworben haben, haben Anspruch auf Schadensersatz. Die genaue Bezeichnung und Berechnungs-Methode für diesen Schadensersatz ist noch offen. Fest steht jedoch, dass dies die Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen für Verbraucher deutlich vereinfacht.
So hat bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil vom 21.März 2023 klargestellt, dass Schadenersatz-Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch dann bestehen, wenn die Autohersteller fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut haben. Vor dieser wegweisenden Entscheidung war für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen Voraussetzung, dass der Kläger den Konzernen bei der Verwendung illegaler Abschalttechnik Vorsatz nachweist. Es zeichnet sich ab, dass der BGH dieser verbraucher-freundlichen Rechtsprechung folgen wird. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen für Kläger erheblich.
Der BGH ist nun damit beauftragt, die Rechtsprechung des EuGH in Deutschland umzusetzen. Dabei verhandelte das Gericht auch über Schadensersatz-Ansprüche im Zusammenhang mit Thermofenstern. Ursprünglich unterschied sich die Auffassung des BGH von der des EuGH dahingehend, dass der BGH hier bislang keine vorsätzliche Schädigung seitens der Autohersteller sah. Während der Verhandlung deutete der BGH jedoch an, dass Besitzer von Dieselautos mit illegalen Thermofenstern möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Dieser Anspruch zielt jedoch nicht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags ab, sondern auf den Ausgleich eines Vertrauensschadens. Dieser betrifft den Wertverlust des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Dabei wird der Schadensersatz als "Differenzhypothesen-Vertrauensschadensersatz" bezeichnet und soll dem Verbraucher die Differenz zwischen einem Fahrzeug ohne illegale Abschalteinrichtung und dem tatsächlich erworbenen Fahrzeug mit solch einer Funktion erstatten. Die genaue Berechnung dieses Schadens ließ der BGH jedoch bislang offen.
Der BGH beabsichtigt, die Vorgaben des EuGH hinsichtlich illegaler Abschalttechnik in Dieselautos zu berücksichtigen. Das Gericht legt das deutsche Recht so aus, dass der Schutz der Käufer durch Zulassungs-Vorschriften anerkannt wird. Nur dieses Vorgehen ermöglicht eine Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit. Die konkrete Umsetzung dieser Maßnahmen gibt der BGH mit der Verkündung der Entscheidung bekannt. Es steht jedoch fest, dass das Urteil zugunsten der Verbraucher ausfallen wird.
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