22.11.2022 - Bereits 2006 gaben Audi, VW, Daimler und BMW illegale Abschalteinrichtungen in Auftrag – Neue Beweise im Dieselskandal

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Interne Dokumente der Deutschen Umwelthilfe (DUH) belegen, dass im Kontext des Dieselskandals, bzw. Abgasskandal die Automobilindustrie bereits 2006 die illegalen Abschalteinrichtungen in den Dieselmotoren in Auftrag gegeben hat. Der Spiegel und der Bayerische Rundfunk (BR) enthüllte, dass der Automobilzulieferer Bosch den Herstellern VW, Audi, BMW, Daimler, Porsche, Fiat und Toyota die Lieferung von 44 Abschalteinrichtungen für Dieselmotoren zusagte. Die illegalen Abschalteinrichtungen ermöglichen die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand. Dadurch kam es im Folgenden zum Dieselskandal, bzw. Abgasskandal. Außerhalb davon werden die Abschalteinrichtungen deaktiviert und die Abgasgrenzwerte erheblich überschritten. Die betrügerische Vorgehensweise der großen Automobilhersteller bedarf mit der Veröffentlichung dieser vertraulichen Unterlagen einer neuen rechtlichen Bewertung.

Dokumente belegen: Automobilhersteller wussten, was sie taten!

Die Dokumente enthalten eine tabellarische Auflistung, aus der deutlich zu lesen ist, welche Software-Funktionen Bosch für welchen Automobilhersteller entwickelt hat. Dass alle Beteiligten hinsichtlich der rechtlichen Problematik informiert waren, wird aus den Dokumenten deutlich. Mit Bezeichnungen, dass die „Parameter (…) Auswirkungen auf (…) die Einhaltung behördlicher Vorschriften haben könnte“ wird deutlich, dass sich die Beteiligten der rechtlichen Problematik durchaus bewusst waren. Beispielsweise ist eine Funktion namens „SCR-Dosing-Limitation“ aufgelistet, die „über Bauteilschutzgründe hinaus“ gehen, die von Bosch an Daimler und Fiat geliefert wurden. Diese Funktion führt zu einer Reduzierung der AdBlue-Zuführung und mithin zu einem deutlich schmutzigeren Fahrzeugbetrieb. Zudem ist diese Funktion unter der Spalte namens „Potenziell kritische Verwendung“ aufgelistet.

Dies sind nicht die einzigen Funktionen, die durch Bosch an Autohersteller geliefert wurden. Die Funktionen mit den Bezeichnungen "SCRLdG_Main" und "SCR-Füllstandsregler" sorgen nach dem Bosch-Dokument zufolge dafür, dass das System bei der Abgas-Reinigung weniger Harnstoff (AdBlue) verbraucht und somit eine Stickoxidminderung verhindert.

Es zeige, "dass man bei Bosch wusste, was man in rechtlicher Hinsicht tat. Zu den Funktionen wird jeweils mitgeteilt, warum diese "potenziell kritisch" sind. Dies beweist ein hohes Unrechtsbewusstsein. Niemand wird sich nun damit herausreden können, dass man nicht wusste, was man tat".

Bereits 2019 konnte diese Unschuldsbeteuerung nicht überzeugen. Der Autozulieferer hatte damals aufgrund der Verwicklung des Unternehmens in den Dieselskandal eine Geldbuße von 90 Millionen Euro akzeptiert. Das Bußgeld wurde wegen „fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht“ verhängt.

Die veröffentlichten Dokumente lassen weniger auf eine Fahrlässigkeit als auf eine langjährig geplante, bewusste Täuschung im Dieselskandal bzw. Abgasskandal schließen.

Schwäbischer Zulieferer Bosch wusste auch Bescheid – Dokumente zum Abgasskandal bei Bosch

Dass Bosch sich dieser Tatsache bewusst zu sein schien, verdeutlichen zwei weitere Dokumente aus den Jahren 2006 und 2009. In beiden geht es um die Software-Programmierung von SCR-Systemen. Darin betont Bosch: "Applikationsverantwortung sowie Rechtfertigung der Funktion selbst liegt beim Kunden". Mögliche Konsequenzen für den Fall, dass Behörden entsprechende Funktionen für unzulässig halten, schildert Bosch in dem Dokument vom 2. November 2009. So habe Toyota 2002 in den USA wegen einer Manipulation ("Tankleckdiagnose") 15 Millionen US-Dollar zahlen müssen. Und: "Alle 150.000 Fahrzeuge im Feld mussten nachgearbeitet werden."

Nach dem Bericht der DUH soll nun auch Automobilhersteller BMW in den Dieselskandal bzw. Abgasskandal verwickelt sein. Das Unternehmen betonte seit Beginn des Dieselskandals wiederholt, niemals die gerügten Abschalteinrichtungen in seinen Modellen eingesetzt zu haben. Aufgrund der neu veröffentlichten Bosch-Unterlagen erhärtet sich jedoch der Verdacht, dass auch bei BMW-Motoren die Abgasreinigung mit den Abschalteinrichtungen versehen worden ist.

Die laut DUH weitreichenden Folgen der neu veröffentlichten Dokumente werden durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart getrübt. Die fraglichen Dokumente sind laut Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits in berücksichtigt worden. Vonseiten der Staatsanwaltschaft hieß es laut SWR-Bericht inzwischen, es werden keine neuen Ermittlungen eingeleitet.

Durch die veröffentlichten Dokumente können die Chancen des Verbrauchers auf Schadensersatz gestiegen sein, da diese ein bisher nicht belegbaren Vorsatz belegen könnten. Außerdem könnte dies die Möglichkeiten des Schadensersatzes bei Benzinmotoren erweitern. Inwieweit auch BMW-Motoren betroffen sind, wird sich in Zukunft zeigen.

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