23.01.2023 – VW-Urteil: Wawra und Gaibler erstreiten Urteil für Motor EA 189 – Klagepartei behält Fahrzeug und erhält zusätzlich EUR 2.287,48 nebst Zinsen

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LG Nürnberg-Fürth verurteilt Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Neuwägen – Restschadensersatz nach §852 BGB zugesprochen

Der von Wawra und & Gaibler vertretene Kläger erwarb am 04.03.2015 einen VW Sharan (Neuwagen) zu einem Kaufpreis von EUR 48.800,00. Das Fahrzeug verfügt über den Skandalmotor EA 189, welches mittels Fahrzykluserkennung erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und die NOx-Abgasnachbehandlung entsprechend anpasst. Auf dem Prüfstand wird in einen günstigeren Abgasreinigungsmodus umgeschaltet, was zur Einhaltung der Grenzwerte nur auf dem Prüfstand führt. Im realen Fahrbetrieb werden die Grenzwerte massiv überschritten.

Das LG Nürnberg-Fürth sah den Restschadensersatzanspruch aus §852 BGB gegeben, trotz Verjährung des zugrundeliegenden Anspruchs aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. §826 BGB. Im Rahmen des §852 BGB ist eine unmittelbare Vermögensverschiebung zwischen dem Anspruchssteller und dem Anspruchsgegner nicht erforderlich. Allein ausschlaggebend ist, ob der Erwerb des Anspruchsgegners im Verhältnis zum Anspruchssteller unrechtmäßig war und die dadurch entstandene Vermögensmehrung auf dessen Kosten geht. Hierbei ist nach mittlerweile gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung eine wirtschaftliche Betrachtung vorzunehmen.

Die Besonderheit in diesem Verfahren ist, dass das LG Nürnberg-Fürth einen Minderwert des Fahrzeugs durch den Verbau der Abschalteinrichtungen angenommen hat. Dies bedeutet die Klagepartei bekam den Mangelminderwert des Fahrzeugs ersetzt und muss das Fahrzeug nicht zurückgeben.

Das LG Nürnberg-Fürth unterstützt somit die Rechtsansicht der Verbraucherschützer und stärkt somit die Ansprüche der Verbraucher, indem auch bis 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags noch Schadensersatzansprüche möglich sind.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

Maximilianstraße 51, 86150 Augsburg Dr.-Kurt-Schumacher-Straße 25, 90402 Nürnberg Dürkheimerstr. 25, 68309 Mannheim