Mit Aufdeckung des Abgasskandals im Fall Volkswagen im Jahr 2015 geriet auch Daimler in den Fokus der Ermittlungen - und das nicht zu Unrecht: Tatsächlich entsprechen die Abgaswerte von Mercedes-Dieselfahrzeugen lediglich auf dem Prüfstand den gesetzlichen Standards, im alltäglichen Straßenverkehr jedoch nicht. Daraufhin hat die Daimler AG, die sich 2022 in Mercedes-Benz Group AG unbenannt hat, europaweit ca. 1,4 Millionen Mercedes-Benz-Fahrzeuge mit Dieselmotoren zurückgerufen, davon rund 550.000 in Deutschland. Mithilfe eines freiwilligen Softwareupdates sollten die Abgaswerte der zurückgerufenen Dieselfahrzeuge wieder an die gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Ob diese Art der Nachrüstung tatsächlich effektiv ist, ist bis heute noch nicht abschließend geklärt.
Im November 2021 stand fest: Daimler hat in seinen Dieselmotoren unzulässige Abschalt-Einrichtungen verbaut. Dies ergab ein Gutachten der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Bei der untersuchten Diesel-Variante wurden insgesamt acht potenziell unzulässige Abschalt-Einrichtungen entdeckt. Daimler geriet zunehmend unter Druck, als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Widersprüche gegen die Rückrufe von Mercedes-Fahrzeugen abwies. Die Verwendung illegaler Abschalt-Einrichtungen steht fest und eröffnet Mercedes-Fahrern die Möglichkeit, Schadensersatz-Ansprüche gegen den Konzern geltend zu machen.
Mittlerweile wurde Mercedes bereits in zahlreichen Fällen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz an den betroffenen Fahrzeugbesitzer verurteilt. Die Gerichte zeigen sich mit ihren Urteilen verbraucherfreundlich. Mit Urteil vom 17.12.2020 (Az. C-693/148) stellte der EuGH klar, dass die von Mercedes verwendete Abschalteinrichtung in Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Das Urteil stellt einen Meilenstein für Verbraucher dar: Daimler hat im großen Umfang Verbraucher betrogen und diese haben nun sehr gute Chancen, eine Schadensersatz-Forderung geltend zu machen.
Mit Urteil vom 08.11.2022 (Az. C-873/19) bekräftigte der EuGH nochmals die Auffassung, dass es sich bei Thermofenstern um illegale Abschalt-Einrichtungen handelt. Anlass hierfür war die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gegen die vom KBA erteilten Typen-Genehmigungen geklagt hatte. Diese Software steuert die Abgasreinigung eines Fahrzeugs in Abhängigkeit der Außen-Temperatur. Die Abgasreinigung wird in einem bestimmten Temperatur-Bereich ganz oder teilweise abgeschaltet. Eine vollständige Abgasrückführung findet vor allem auf den Testständen statt, um eine entsprechende Typen-Genehmigung zu erhalten. Ist es jedoch draußen kälter, so wird die Abgasrückführung reduziert, wodurch wiederum die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschritten werden. Die DUH geht nun gegen die entsprechenden Typen-Genehmigungen des KBA vor.
Dies wird den Rückruf vieler Mercedes-Fahrzeuge zur Folge haben. Es drohen auch Stilllegungen oder Fahrverbote in Innenstädten. Handeln Sie deshalb frühzeitig und lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich beraten.
Gegen Mercedes selbst wird ebenfalls eine Entscheidung vom EuGH unter dem Aktenzeichen C-100/21 erwartet. Es soll endgültig entschieden werden, inwiefern das Verbauen von Thermofenstern eine Herstellerhaftung begründet. Behält der EuGH diesbezüglich seine Rechtsauffassung bei? Dann sind Klagen für vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Fahrer noch einfacher, da dann bereits fahrlässiges Handeln des Herstellers einen Schadensersatz-Anspruch auslöst.
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