Das Landgericht Halle verurteilt die FCA Italy S.p.A. (Fiat) zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 43.696,35 nebst Zinsen wegen Abgasmanipulation. Streitgegenständlich war in diesem Verfahren ein Wohnmobil des Typen Sunlight T65. Dieses Wohnmobil ist mit einem 2,3 Liter Motor des italienischen Herstellers Fiat ausgestattet.
Anhand der aktuellen europäischen Rechtsprechung und der zu erwartenden positiven Entscheidung des Bundesgerichtshofs sieht das LG Halle einen Schadensersatzanspruch wegen Verwendung des unzulässigen Thermofensters als gegeben. Der Europäische Gerichtshof hat im März dieses Jahres die Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch für Dieselfahrer drastisch abgesenkt. Bei einem sog. Thermofenster, also einer Steuerungsfunktion innerhalb des Motors, die die Abgasreinigung an die Außentemperatur koppelt, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der europäischen Emissions-Grundverordnung, die nunmehr einen Schadensersatz gem. §823 Abs. 2 BGB begründet.
Die sog. Schutzgesetzhaftung des deutschen Deliktsrechts greift nunmehr bereits bei niedrigeren Anforderungen. Ausreichend ist bereits eine fahrlässige Schädigung des Verbrauchers. Seitens des einzelnen Betroffenen muss nicht mehr im Einzelnen nachgewiesen werden, dass die Abschalteinrichtung mit Wissen des Herstellers im Fahrzeug verbaut wurde.
Die Entscheidung auf europäischer Ebene beeinflusst die nationalen Entscheidungen vor den Gerichten positiv. Nunmehr sieht sich auch Fiat häufigeren Verurteilungen ausgesetzt. Im zugrundeliegenden Fall vor dem Landgericht Halle kann der geschädigte Verbraucher nunmehr sein Wohnmobil gegen eine Zahlung von EUR 43.696,35 nebst Zinsen zurückgeben.
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