Der Audi-Abgasskandal ist seit dem Jahr 2016 wegen der Abgas-Manipulationen am VW-Dieselmotor bekannt. Viele Fahrzeuge der Audi AG sind betroffen, weil diese eine Tochtergesellschaft des VW-Konzerns ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rief die Fahrzeuge mit dem Skandalmotor Typ EA189 der Abgasnorm Euro 5 zurück.
Das Landgericht Ravensburg hatte zuletzt einem Käufer eines Audi A4 3.0 TDI im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Hier sprach das Gericht dem Kläger den Anspruch trotz Wiederkaufs zu. Das bedeutet, ein Schadensersatz kann auch nach dem Verkauf zukünftig geltend gemacht werden.
Die Oberlandes-Gerichte München, Frankfurt, Koblenz, Naumburg, Hamm und Zweibrücken haben den Klägern gegen Audi im Abgasskandal inzwischen Schadensersatz zugesprochen. Weiterhin bestehen Chancen, Ansprüche durchzusetzen.
In die Audi-Motoren mit der Nummer EA896 und EA897 wurde ein Thermofenster installiert. Dieses hat den Zweck, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperatur-Bereich vorschriftsgemäß funktioniert. Bei einer Außentemperatur von unter 7°C und oberhalb von 30°C verändert das eingebaute Thermofenster die Wirkungsweise der Abgasreinigung. Diese Beeinflussung der Abgasreinigung erfolgt je nach Temperatur stufenweise bis hin zum kompletten Abschalten.
Auch bezüglich des Thermofensters sind positive Urteile der Landgerichte zugunsten der Käufer gefallen. Die Gerichte standen auf der Seite der Käufer und sprachen hohe Schadensersatz-Summen zu. Zudem liegt die Sache aktuell dem EuGH vor. Auch hier ist ein positives Urteil zu erwarten. Dies gibt Sicherheit für Ihren Fall gegen die deutschen Autokonzerne.
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