24.02.2023 Opel im Abgasskandal

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Seit 2018 ist bekannt, dass auch die Opel AG unzulässige Abschalt-Einrichtungen in ihre Diesel-Fahrzeuge verbaut hat. Mehr als 200.000 Fahrzeuge hat der Hersteller seitdem zurückgerufen. Mittels Updates sollte die Schummel-Software überschrieben werden und eine vollumfängliche Abgasreinigung innerhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte garantieren. Doch die Folgen eines solchen Software-Updates sind ungewiss, da sie mögliche Begleit-Erscheinungen wie Leistungsverlust und Schäden am Motor verursachen.

Unsere Kanzlei Wawra & Gaibler empfiehlt: Anstatt der Aufforderung, ein Software-Update durchzuführen, machen Sie am besten Entschädigungs-Ansprüche geltend. Um einen etwaigen Schadensersatz gegen Opel durchzusetzen, holen Sie bei uns kostenlos und unverbindlich rechtlichen Rat ein.

Betroffen vom Abgasskandal sind zum einen Fahrzeuge aus der Modellbaureihe Zafira, Insignia und Cascada, die aus den Baujahren 2013 bis 2016 stammen. Ferner zählen auch Astra, Insignia und Corsa aus den Baujahren 2014 bis 2018 zu den vom Opel-Abgasskandal betroffenen Modellen.

Das erwartete EuGH-Urteil im Frühjahr 2023

Die Kanzlei Wawra & Gaibler hat vor dem Landgericht Ravensburg durch ein erfolgreiches Verfahren einen Meilenstein im Diesel-Abgasskandal erzielt: Das Landgericht verurteilte die Adam Opel AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 24.666,05 Euro wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Urteil vom 30.12.2022, Az. 2 O 200/22). Dieser Anspruch nach § 826 BGB verlangt stets vorsätzliches Handeln der Fahrzeughersteller, so der Bundesgerichtshof (BGH). Der Nachweis eines vorsätzlichen Vorgehens der Fahrzeughersteller hat stets der Kläger zu erbringen und bedarf einer ausgiebigen Prüfung des vorliegenden Einzelfalls.

Klarheit soll das erwartete EuGH-Urteil im Frühjahr 2023 bringen: Nach Auffassung der General-Anwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll bereits eine fahrlässige Schädigung ausreichen, um Entschädigungs-Ansprüche im Rahmen des Diesel-Abgasskandals durchzusetzen. Nun sind die Richter des EuGH an der Reihe, ihr abschließendes Urteil bekannt zu geben. Diese Entscheidung wird die Richtlinie für alle künftigen Entscheidungen der deutschen Zivilgerichte sein. Die Erfolgs-Wahrscheinlichkeit zukünftiger Diesel-Ansprüche würden somit beträchtlich steigen.

Dass der EuGH seiner verbraucher-freundlichen Rechtsprechung in Hinblick auf den Abgasskandal treu bleiben wird, ist höchstwahrscheinlich. Wawra & Gaibler empfiehlt Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen, um so eine zügige Durchsetzung zustehender Schadensersatz-Ansprüche zu erzielen.

Vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Wawra & Gaibler hilft

Sie sind vom Diesel-Abgasskandal betroffen? Wenden Sie sich jederzeit unverbindlich an uns. Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen sowie des weiteren Vorgehens.

Bekannt aus

Wawra & Gaibler Rechtsanwalts GmbH
- Verbraucherschutz und Arbeitsrecht Rechtsanwälte

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