Der Kläger erwarb im zugrundeliegenden Verfahren bereits 2015 von der Mercedes-Benz Group AG eine E-Klasse, vom Typ 350 BlueTec zu einem Preis von EUR 61.490,00. Das Gericht ist anhand des klägerischen Vortrags von der Tatsache überzeugt, dass das streitgegenständliche Fahrzeug über ein unzulässiges „Thermofenster“ verfügt, mithin die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturabschnitts ordnungsgemäß funktioniert. Bereits bei einer – in Deutschland typischen – Außentemperatur von 10°C wird die Abgasrückführung und somit auch die Reinigung der Abgase reduziert. Folglich werden außerhalb dieser Temperaturgrenzen die Grenzwerte für Stickoxide nicht eingehalten, was zu einer übermäßigen Belastung der Umwelt führt.
Das LG Stuttgart folgt damit der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs. Der Bundesgerichtshof entschied im Juni, dass Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, deren Fahrzeugen mit der einem unzulässigen Thermofenster ausgestattet sind, vom Hersteller Schadensersatz verlangen kann. Gestützt wird der Schadensersatz darauf, dass die Erwerber Fahrzeuge im Vertrauen auf deren Rechtmäßigkeit kaufen (sog. Vertrauensschadensersatz). Dieses Vertrauen in die Hersteller ist durch die Manipulation der Fahrzeuge enttäuscht worden.
Der Bundesgerichtshof urteilte, dass im Falle des verbauten Thermofensters dem Eigentümer ein Anspruch in Höhe von 5 – 15 Prozent des Kaufpreises zusteht. Die jeweilige Höhe ist der Entscheidung des entscheidenden Gerichts vorbehalten. Vorliegend sah das LG Stuttgart eine Zahlung von EUR 6.149,00 – mithin 10 Prozent des Kaufpreises – als angemessene Entschädigung an. Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt die Autohersteller weiter in die Verantwortung. Schadensersatzansprüche können nunmehr gegen jeden Fahrzeughersteller leichter durchgesetzt werden.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.