Mit aktuellem Urteil bekräftigt das OLG Stuttgart vollumfänglich das Landgericht Ellwangen. Bereits in der 1. Instanz wurde dem Kläger aus einem Anspruch wegen vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Schadensersatz zugesprochen. Die Berufung der Audi AG änderte an dieser rechtlichen Beurteilung nichts. Der Kläger erwarb bereits am 28.01.2015 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ A5 für EUR 49.152,10. Das Fahrzeug war mit dem Skandal-Motor EA 189 ausgestattet, der von VW produziert wurde.
Es ist allgemein bekannt, dass die Audi AG fester Bestandteil des Volkswagen-Konzerns ist. Im Rahmen dieses Konzerns wird eine sog. Plattformstrategie verfolgt, d.h. für sämtliche verschiedenen Fahrzeugmodelle gibt es eine gemeinsame technische Basis. Im Ergebnis werden Fahrzeuge unterschiedlicher Fahrzeughersteller, die allerdings zum selben Konzern gehören, anhand eines Baukastensystems produziert.
Das OLG Stuttgart folgte der erstinstanzlichen Rechtsansicht: Auch, wenn das Fahrzeug von der Audi AG produziert wurde, wurde dennoch, der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehene Motor EA 189 von Volkswagen verbaut. Aufgrund der zugrundeliegenden Unternehmensstrategie, mittels des Baukastensystems Kosten zu reduzieren, bejahte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers. Auch die engen personellen Verflechtungen von Audi und VW in den höchsten Unternehmenskreisen unterstreichen dies.
Unter Zugrundelegung der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung bezüglich des Motors EA 189 wurde Audi entsprechend zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 19.746,36 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.
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