26.05.2023 Arbeitsrecht - Folge des Wirecard-Skandals: Stellenabbau bei EY

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Der Fall Ernst & Young im Überblick

Die Gesellschaft für Wirtschaftsprüfung Ernst & Young (EY) baut aktuell massiv Stellen ab. Im Herbst 2022 stellte das Unternehmen dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Betriebsrat ein Projekt namens „Everest“ vor. Dabei ging es um die umfassende Umstrukturierung des Konzerns. Ziel war es, die Bereiche Prüfung und Beratung voneinander abzuspalten. EY verfolgte allerdings dieses Vorhaben nur wenige Monate und ging zu Beginn des Jahres 2023 zum Projekt „Zugspitze“ über. Dieses beinhaltet einen flächendeckenden Stellenabbau der Belegschaft.

Der Stellenabbau bei EY betrifft 40 Partner und 380 Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfung. Dies ist eine Folge des Wirecard-Skandals. EY arbeitete mit dem spektakulär gescheiterten Zahlungskonzern bis 2020 im Bereich Wirtschaftsprüfung zusammen. Wirecard hinterließ den Gläubigern vier Milliarden Euro Schulden. 1,9 Milliarden Euro sind zudem verschwunden – genau wie der Vorstand Jan Marsalek. Dieser wird international von der deutschen Polizei gesucht.

Der Stellenabbau bei EY dient nun der Kostensenkung. Das Unternehmen hat bereits letztes Jahr die Auszahlung von Prämien eingestellt. Ein Mitarbeiter der EY-Niederlassung in Großbritannien äußerte gegenüber der „Financial Times“: „Derzeit wird bei den Ausgaben massiv gedrosselt, damit die Zahlen für die Everest-Bewertung gut aussehen“. Das geht nun zulasten der Angestellten. Die Mitarbeiter von EY erhalten nun einen Auflösungsvertrag. Der Konzern schlägt hierbei eine Abfindung in Höhe des Brutto-Monatsgehalts x Jahre der Betriebs-Zugehörigkeit vor. Ziel der Chefetage ist es, so die betroffenen Angestellten möglichst unkompliziert und einfach aus dem Unternehmen zu entlassen. Doch es ist keinesfalls empfehlenswert, ohne genaue vorherige Prüfung einen solchen Vertrag zu unterschreiben.

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt?

Beachten Sie grundsätzlich folgendes:

  • Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag zunächst nicht, erst recht nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie unter Druck setzt. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, denn ohne Ihre Unterschrift läuft gar nichts. Schließlich muss Ihr Arbeitgeber dann eine rechtlich zulässige Kündigung vorweisen. Ohne triftigen Grund ist das nicht so einfach. Machen Sie es ihm also keinesfalls mit Ihrer Unterschrift leicht.
  • Eine Unterschrift unter Zwang ist rechtswidrig. Vor Gericht haben Sie allerdings nachzuweisen, dass Sie von Ihrem Chef unter Druck gesetzt wurden, den Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht übernehmen das für Sie und unterstützen Sie hierbei.
  • Ihr Arbeitgeber spricht von einem besonders guten Abfindungs-Angebot, wenn Sie den Auflösungsvertrag sofort unterschreiben? Lassen Sie sich davon auf keinen Fall einwickeln. Will Ihr Chef Sie heute zur Unterschrift drängen, dann will er das morgen noch viel mehr. Bedenken Sie stets, dass Sie hier in der mächtigeren Position sind. Ihrem Chef sind nämlich arbeitsrechtlich die Hände gebunden.
  • Holen Sie sich in jedem Fall rechtliche Unterstützung. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Experten in Sachen Aufhebungsvertrag. Wir prüfen Ihren Fall und wägen mit Ihnen gemeinsam die Vor- und Nachteile sowie das weitere Vorgehen ab.


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