26.06.2023 Arbeitsrecht: Mindestlohn steigt ab 2024 um 41 Cent auf 12,41 Euro

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Die Mindestlohnkommission beschließt: 41 Cent mehr Mindestlohn pro Arbeitsstunde ab 2024. Ein Jahr später erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12,82 Euro. In Deutschland betrifft das rund sechs Millionen Beschäftigte. Es handelt sich hierbei um den Bruttolohn.

Erstmals gab es bei den Verhandlungen kein einstimmiges Ergebnis. Denn die Arbeitnehmer-Vertreter stimmten gegen den Kompromissvorschlag. Die Kritik der Arbeitnehmer: Zu wenig Mindestlohn trotz hoher Inflation. Trotzdem soll der höhere Mindestlohn für Arbeitslose ein Anreiz sein, zu arbeiten. Schließlich ist die Spanne zwischen Arbeitslosengeld und Mindestlohn höher. Allerdings besteht nun die Gefahr, dass der Mindestlohn hier sogar weniger attraktiv erscheint, weil das Bürgergeld im Gegensatz zum Mindestlohn einen höheren Sprung macht.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht einhält? Wenn der Arbeitgeber gegen den Mindestlohn verstößt, riskiert er ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro sowie einen Ausschluss aus öffentlichen Aufträgen.

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