Das Oberlandesgericht München verurteilt die Stellantis Europe S.p.A. (ehemals Fiat) zu einer Schadensersatzzahlung von EUR 2.300,00 nebst Zinsen wegen der Verwendung des temperaturgesteuerten Abgasrückführung (sog. „Thermofenster“). Im zugrundeliegenden Verfahren ging es um einen Fiat Ducato Transporter. Das Fahrzeug verfügt über einen 2,3 Liter Motor der Schadstoffklasse Euro 5. Dieser Motor war bereits Gegenstand von Untersuchungen durch das Kraftfahrtbundesamt.
Das erstinstanzlich zuständige Landgericht Memmingen ging unzutreffend davon aus, dass in dem Transporter keine Abschalteinrichtungen verbaut waren. Dies hat das OLG München nunmehr korrigiert und dem Eigentümer zu seinem Recht verholfen. Fiat konnte die von Wawra & Gaibler erhobenen Vorwürfe der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen nach Ansicht des Gerichts nicht entkräften. Konkret verfügt das Fahrzeug über eine Softwaremodulation die die Abgasreinigung sowohl zeit- als auch temperaturabhängig moduliert. Das bedeutet, soweit die Außentemperaturen außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs sind (sog. „Thermofenster“) bzw. sobald nach Motorstart eine Zeit von 22 Minuten vergangen ist, wird die Abgasrückführung reduziert, was einen erhöhten Ausstoß von Stickoxiden zur Folge hat.
Als nächstes Oberlandesgericht schließt sich München nunmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Dieser urteilte, dass im Falle des verbauten Thermofensters dem Eigentümer ein Anspruch in Höhe von 5 – 15 Prozent des Kaufpreises zusteht. Die jeweilige Höhe ist der Entscheidung des entscheidenden Gerichts vorbehalten. Vorliegend sah das OLG München eine Zahlung von EUR 2.300,00 als angemessene Entschädigung an.
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