Ein weiterer Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Das Landgericht Memmingen hat in seinem Urteil erneut die Ansicht der Kanzlei Wawra & Gaibler bestätigt und einem Verbraucher Schadensersatzansprüche bis zu 10 Jahre nach dem Fahrzeugkauf zugesprochen. Der Gesetzgeber schuf mit dem § 852 BGB ein Instrument, mit welchem unter anderem Verbraucher auch nach Eintritt der regelmäßigen Verjährung einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Gericht hat darüber hinaus die Haftung der Audi AG bei einem Fahrzeug mit dem Schummelmotor EA189 bestätigt. Das aktuelle Urteil bejaht den Anspruch des Klägers wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Der Kläger erwarb am 26.03.2013 ein Fahrzeug der Marke Audi, Typ Q3 für EUR 34.670,01. Das Fahrzeug ist mit dem Motor EA 189 ausgestattet, welcher von Volkswagen produziert wurde.
Es ist allgemein bekannt, dass die Audi AG fester Bestandteil des Volkswagen-Konzerns ist. Im Rahmen dieses Konzerns wird eine sog. Plattformstrategie verfolgt, d.h. für sämtliche verschiedenen Fahrzeugmodelle gibt es eine gemeinsame technische Basis. Im Ergebnis werden Fahrzeuge unterschiedlicher Fahrzeughersteller, die allerdings zum selben Konzern gehören, anhand eines Baukastensystems produziert.
So sah es das Gericht auch im vorliegenden Verfahren: Auch, wenn das Fahrzeug von der Audi AG produziert wurde, wurde dennoch, der mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehene Motor EA 189 von Volkswagen verbaut. Aufgrund der zugrundeliegenden Unternehmensstrategie, mittels des Baukastensystems Kosten zu reduzieren, bejahte das Gericht eine sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers. Auch die engen personellen Verflechtungen von Audi und VW bis in die höchsten Unternehmenskreisen unterstreichen dies.
Unter Zugrundelegung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung bezüglich des Motors EA 189 wurde Audi entsprechend zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 17.883,63 nebst Zinsen und zur Rücknahme des Fahrzeugs verurteilt.
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