28.07.2023 Verbraucherblog: Reisende genießen umfangreiche Fluggastrechte

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Ganz Deutschland ist im Ferienfieber. Es herrscht Hauptreisezeit und Flughäfen haben Hochkonjunktur. Da funktioniert nicht immer alles reibungslos. Flüge haben teils massive Verspätung oder werden gar annulliert. Für Reisende ist das der Horror. Was viele jedoch nicht wissen: Fluggäste genießen umfangreiche Rechte auf Erstattung, Ersatz-Beförderung, Hotel-Unterbringung und Verpflegung. Das schreibt die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG vor. Ein bedeutendes Recht ist der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bzw. Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € bei Annullierung oder Verspätung eines Fluges (Art. 5 Abs. 1 lit. c, 7 Abs. 1 VO 261/2004/EG).

Fluggesellschaften nutzen oft die Ausrede, es handele sich um außergewöhnliche Umstände, um keine Ausgleichszahlung leisten zu müssen. Dieser Vorwand ist in den meisten Fällen unbegründet. Denn die Fluggesellschaft hat auch nachzuweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Fluggäste anderweitig pünktlich ans Ziel zu bringen.

Außergewöhnliche Umstände sind:

  • Verzögerung nach Vogelschlag
  • Streik fremden Personals
  • außergewöhnliche Wetter-Ereignisse
  • verzögerte Schneeräumung nach starkem Schneefall
  • verzögerte Abfertigung durch erkrankte Passagiere
  • Anweisungen der Flugsicherung, sofern diese nicht auf Problemen der Airline beruhen


KEINE außergewöhnlichen Umstände sind:

  • technische Defekte
  • Streik des eigenen Personals
  • politische Instabilität
  • Beschädigung des Flugzeuges durch mit der Fluggesellschaft zusammenarbeitende Dritte
  • verspätete Abfertigung durch Personalmangel
  • zu knapp bemessene Umlaufzeiten


Grundregel für Verbraucher: Die Fluggesellschaft muss zahlen

In vielen Fällen können Fluggesellschaften nicht nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Fluggäste pünktlich ans Ziel zu bringen. Meist stehen ihnen verschiedene Optionen offen, wie die Nutzung anderer Flugzeuge oder die Beförderung mit der Bahn. Die Fluggesellschaften versäumen diese Möglichkeiten jedoch oftmals.

Machen Sie also Ihre Fluggastrechte geltend und wehren Sie sich im Falle einer ungerechten Behandlung! Holen Sie sich Ihre Entschädigung zurück!


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