Ganz Deutschland ist im Ferienfieber. Es herrscht Hauptreisezeit und Flughäfen haben Hochkonjunktur. Da funktioniert nicht immer alles reibungslos. Flüge haben teils massive Verspätung oder werden gar annulliert. Für Reisende ist das der Horror. Was viele jedoch nicht wissen: Fluggäste genießen umfangreiche Rechte auf Erstattung, Ersatz-Beförderung, Hotel-Unterbringung und Verpflegung. Das schreibt die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004/EG vor. Ein bedeutendes Recht ist der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bzw. Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € bei Annullierung oder Verspätung eines Fluges (Art. 5 Abs. 1 lit. c, 7 Abs. 1 VO 261/2004/EG).
Fluggesellschaften nutzen oft die Ausrede, es handele sich um außergewöhnliche Umstände, um keine Ausgleichszahlung leisten zu müssen. Dieser Vorwand ist in den meisten Fällen unbegründet. Denn die Fluggesellschaft hat auch nachzuweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Fluggäste anderweitig pünktlich ans Ziel zu bringen.
Außergewöhnliche Umstände sind:
KEINE außergewöhnlichen Umstände sind:
In vielen Fällen können Fluggesellschaften nicht nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Fluggäste pünktlich ans Ziel zu bringen. Meist stehen ihnen verschiedene Optionen offen, wie die Nutzung anderer Flugzeuge oder die Beförderung mit der Bahn. Die Fluggesellschaften versäumen diese Möglichkeiten jedoch oftmals.
Machen Sie also Ihre Fluggastrechte geltend und wehren Sie sich im Falle einer ungerechten Behandlung! Holen Sie sich Ihre Entschädigung zurück!
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an unser Expertenteam der Kanzlei Wawra & Gaibler. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Unsere Anwälte setzen sich für Ihre Verbraucherrechte ein.
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