Es herrscht große Verwirrung unter Empfängern von Paketen. Grund dafür ist, dass der DHL-Bote nun nicht mehr an der Tür klingelt. Dies stellt jedoch kein Versäumnis des Boten dar. Jedem ist schon einmal passiert, dass der Paketbote nicht geklingelt hat, obwohl man den ganzen Tag zuhause war. Nicht bekannt ist den meisten jedoch, dass DHL die AGB geändert hat. Nun haben die Mitarbeiter unter bestimmten Umständen die Befugnis, einen Bogen um die Klingel zu machen.
Die Änderungen, von denen hier die Rede ist, sind nicht neu. Bereits im Juli 2021 traten diese in Kraft. Grund dafür war die Corona-Pandemie. Die Gefahr sich mit dem Coronavirus zu infizieren, ist geringer, indem der Paketbote nicht dem Empfänger persönlich gegenübertritt. Ein weiterer Grund gilt auch unabhängig von Pandemie. Zweifelsohne spart der Paketbote enorme Zeit, weil er nicht warten muss, bis der Empfänger die Tür öffnet. Jedoch darf der Paketbote nur unter bestimmten Umständen so agieren: Zum Beispiel, wenn der Kunde die Option Ablageort für seine Lieferung ausgewählt hat. Um eine solche Genehmigung hinsichtlich des Abstellens des Pakets zu erteilen, ist eine Registrierung auf der DHL-Webseite notwendig. Gängig war vor Änderung der AGB, dass der Postbote vor dem Abstellen des Pakets einmal klingeln muss. Dies ist nun auch nicht mehr der Fall.
Sie wollen dennoch über die Ankunft Ihrer Bestellung informiert werden? Dann achten Sie auf folgende Aspekte: Wählen Sie bei der Bestellung keinen Ablageort aus. Sofern Sie einen frei zugänglichen und für Dritte nicht einsehbaren Abstellplatz auf Ihrem Grundstück haben, können Sie auch diesen als Lieferoption auswählen. Darüber hinaus haben Sie bei Ihrem DHL-Kundenkonto explizit die Option ,,Klingelwunsch‘‘.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an unser Expertenteam der Kanzlei Wawra & Gaibler. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen. Unsere Anwälte setzen sich für Ihre Verbraucherrechte ein.
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