Arbeitnehmern soll künftig gestattet sein, sich bis zu einem Jahr lang bezahlt fortzubilden, auch in Teilzeit. Das Weiterbildungs-Gesetz, das von Arbeitsminister Heil vorgeschlagen wurde, beinhaltet Vorteile auch für Praktikanten und Auszubildende. Es soll zukünftig für Beschäftigte attraktiver sein, in ihrem Berufsleben bezahlte Bildungszeit in Anspruch zu nehmen.
Hubertus Heil, der deutsche Bundes-Arbeitsminister, möchte, dass die Beschäftigten in Deutschland künftig die Möglichkeit haben, bezahlte Bildungszeit in Anspruch zu nehmen. In Deutschland machen bisher nur circa zwei Prozent der Arbeitnehmer von ihrem Recht auf Bildungsurlaub gebrauch. In Bayern und Sachsen haben die Arbeitnehmer nicht einmal die Chance auf eine Weiterbildungs-Auszeit. In Österreich haben Arbeitnehmer hingegen die Möglichkeit, ein ganzes Jahr in Anspruch zu nehmen, um sich weiter- oder auszubilden. Der Minister will die Bildungszeit nach österreichischem Vorbild umsetzen. Die Bildungsteilzeit kann sich auf bis zu zwei Jahre erstrecken, währenddessen dem Arbeitnehmer Weiterbildungsgeld gezahlt wird. Dies soll nun auch in Deutschland möglich sein. Mittels Bundesagentur für Arbeit ist dabei der Unterhalt sichergestellt. Er beträgt die Höhe des Arbeitslosen-Geldes, also 60 Prozent für Alleinstehende, 67 Prozent mit Kind. Demzufolge sollen sich Arbeitnehmer künftig ein Jahr beruflich weiterbilden, wenn sie das mit dem Arbeitgeber abgesprochen haben. Es ist möglich, die Bildungsteilzeit auf bis zu zwei Jahre auszudehnen.
Das Weiterbildungs-Gesetz sieht ferner laut Heil eine Ausbildungs-Garantie für junge Menschen vor. Hierdurch werden sie in Bezug auf Mobilität und Berufsorientierung begleitet. Wer aufgrund eines Ausbildungsplatzes umzieht oder einen enormen Weg täglich auf sich nehmen muss, bekommt Unterstützung mittels Unterkunfts- oder Fahrtkosten. Darüber hinaus wird die Berufsorientierung an allen Schulen verpflichtend eingeführt. Dies soll zur Milderung des Fachkräftemangels beitragen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Frauen, Ältere und Menschen mit Behinderungen stärker in das Berufsleben integriert werden.
Die Bundesagentur für Arbeit wird bis 2026 jährlich circa 771 Millionen Euro in die Maßnahmen des Weiterbildungs-Gesetzes investieren. Der Bundeshaushalt soll 190 Millionen Euro beisteuern. Die Möglichkeit der Weiterbildung dient dazu, dem Strukturwandel der Wirtschaft gerecht zu werden. Heil ist überzeugt, dass Deutschland zu einer "Weiterbildungs-Republik" werden muss, bei der Förder-Möglichkeiten vereinfacht werden.
Zudem möchte Heil die qualifizierte Zuwanderung fördern. Verstärkt sollen Nicht-EU-Bürger ohne anerkannten Abschluss ins Land kommen dürfen. Visa zur Arbeitsaufnahme sollten schneller erteilt werden. Ein Programm zur Vergabe von Chancenkarten, das auf Punkte basiert, soll eingeführt werden. Wer die zugehörigen Kriterien erfüllt, kann sich für eine Arbeit in Deutschland bewerben. Neben Qualifizierung, Berufsausbildung und dem Alter werden auch Sprachkenntnisse berücksichtigt. In den nächsten Wochen beabsichtigt das Bundeskabinett, das neue Weiterbildungs-Gesetz zu verabschieden.
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