Künftig müssen Arbeitgeber bereits in den Jobangeboten die Gehaltsspanne angeben. So sieht es die neue EU-Richtlinie vor. Ziel der neuen Gehaltstransparenz: eine gerechtere Vergütung.
Parlament, EU-Kommission sowie die EU-Mitgliedstaaten haben eine neue Richtlinie bezüglich der Transparenz von Gehältern beschlossen. Das verpflichtet Arbeitgeber zur Offenlegung der Gehälter ihrer Angestellten. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, drohen empfindliche Strafen. Die neue EU-Richtlinie beendet womöglich das hartnäckige Problem der Lohnungleichheit.
Im Fokus steht die Schaffung von Gerechtigkeit in der Bezahlung, unabhängig vom individuellen Verhandlungsgeschick und Geschlecht. Ziel ist es, dies in Firmen durch die Offenlegung der Arbeitnehmer-Gehälter zu erreichen. Hintergrund dieser Richtlinie ist die Tatsache, dass Männer nach wie vor europaweit 13 Prozent mehr verdienen als Frauen. Besonders in Österreich gibt es hierbei noch großen Handlungsbedarf. Der Lohnunterschied beträgt hierzulande mit 18,8 Prozent fast ein Fünftel.
Obwohl es im nationalen, europäischen und auch internationalen Recht ein Entgelt-Gleichheitsgebot gibt, halten sich die Lohnunterschiede hartnäckig. Dies ändert sich nun. Angestellte haben dann die Möglichkeit, zu erfahren, was die Kollegen verdienen, die die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit verrichten. Die Größe der Firma spielt dabei keine Rolle. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun bis 2026 Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Arbeitnehmer haben zukünftig einen Anspruch auf Auskunft. Dieser bezieht sich auf die Höhe der Gehälter. Die individuellen Löhne der vergleichbaren Kollegen haben Arbeitgeber künftig offenzulegen. Das gilt nicht nur für bestehende Arbeitsverhältnisse. Bereits vor dem Vorstellungsgespräch sind die Bewerber vom Arbeitgeber zu unterrichten, in welchem Rahmen das Einstiegsgehalt ausfallen wird. Dieses hat auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien zu basieren.
Arbeitgeber haben hierbei die Pflicht, den Arbeitnehmern regelmäßig die Informationen zu den Gehältern zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich fällt für Arbeitgeber die Entgeltbewertung an. Hierbei kategorisieren die Arbeitgeber ihre Beschäftigten nach gleichwertiger Tätigkeit. Beträgt die Lücke der Gehälter zwischen den Geschlechtern mehr als fünf Prozent, ist ein Ausgleich erforderlich.
Die neue Richtlinie hält für Arbeitnehmer enorme Chancen bereit. Ein Angestellter bemerkt, dass der Kollege, der weniger leistet, besser verdient? Dann ist es möglich, diese Relation beim Chef vorzubringen. Die Tatsache, dass das Gehalt kein Geheimnis mehr darstellt, hilft zudem bei der Jobsuche. Schließlich findet der Bewerber so besser das Unternehmen, das den Wunschlohn bezahlt.
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