Pünktlich zum Sommer herrschen hohe Temperaturen. Deshalb mit bauchfreiem Shirt und kurzer Hose zur Arbeit? Die Kleidung im Job unterscheidet sich in der Regel erheblich vom privat getragenen Freizeitoutfit. Denn bei der Arbeit gibt es oft eine Kleiderordnung. Was sagt das Arbeitsrecht dazu, wenn Angestellte im Büro auf lange Hosen oder Anzug verzichten? Und was ist, wenn es keinen Dresscode gibt?
Wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kleidung seiner Angestellten hat, hat er das Recht, diese in einem angemessenen Maß zu bestimmen. Also hat er arbeitsrechtlich das Weisungsrecht und die Befugnis, dies im Arbeitsvertrag oder in der Betriebs-Vereinbarung festzulegen. Dabei ist im Arbeitsrecht entscheidend, zu welchem Zweck die Kleiderordnung herrscht. Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten spielt eine wesentliche Rolle. Das Persönlichkeitsrecht endet an der Stelle, wo das berechtigte Interesse des Arbeitgebers beginnt.
Ein Bauarbeiter hat also auch im Hochsommer arbeitsrechtlich die Pflicht, seine Stahlkappenschuhe zu tragen, schließlich dienen sie dem Zweck der Unfallverhütung. Pflegekräfte sind aus hygienischen Gründen ebenfalls zur Dienstkleidung verpflichtet. Abgesehen von Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, dass beispielsweise Mitarbeiter mit Kundenkontakt in angemessener Kleidung erscheinen.
Insgesamt hat sich der Arbeitnehmer also an die vertraglich vereinbarte Kleiderordnung zu halten – auch im Hochsommer. Oft sind Arbeitgeber allerdings bereit, diese bei Hitze zu lockern. So hat der Arbeitnehmer zum Beispiel die Erlaubnis, auf Krawatte und Sakko zu verzichten – sofern die Kleidungsstücke nicht zu einer einheitlichen Uniform gehören. Der Arbeitgeber muss jedoch nicht hinnehmen, wenn Angestellte die Kleiderordnung vollständig missachten. Gerade in förmlichen Branchen, beispielsweise Banken und Kanzleien, ist es nicht gern gesehen, wenn die Angestellten bauch-, schulter- und kniefreie Kleidung tragen. Um Missverständnissen vorzubeugen, hilft ein Gespräch mit dem Vorgesetzten zur Kleiderordnung im Falle nahezu unerträglicher Temperaturen.
Im Sommer 2017 protestierte der Angestellte eines Callcenters in Großbritannien auf seine ganz eigene Art gegen den Dresscode seines Arbeitgebers. Die Kleiderordnung zwang ihn vertraglich zum Tragen einer langen Hose. Als der Angestellte aufgrund der Hitze in einer kurzen Hose zur Arbeit kam, schickte ihn der Vorgesetze zum Umziehen wieder nachhause. Die Argumentation des Beschäftigten, Frauen dürften schließlich auch kurze Röcke tragen, akzeptierte der Chef nicht. Aus Protest zog der Angestellte ein Kleid seiner Mutter an und erschien erneut am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber schickte ihn wieder nachhause – diesmal aber mit der Erlaubnis, in der kurzen Hose wieder zu erscheinen. Für den Angestellten war dies ein Sieg, denn der Arbeitgeber lockerte daraufhin für alle Beschäftigten die Kleiderordnung. In einer Rundmail teilte er der Belegschaft mit, dass kurze Hosen für Männer nun in gedeckten Farben gestattet sind.
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