Arbeitnehmer fallen im Schnitt 20 Tage im Jahr krankheitsbedingt aus. In einigen Unternehmen bieten daher Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Anwesenheits-Prämie, wenn diese sich kaum oder gar nicht krankmelden. Doch ist das arbeitsrechtlich zulässig und überhaupt sinnvoll?
Ab welchen gesundheitlichen Beschwerden Arbeitnehmer eine Krankmeldung für gerechtfertigt halten, ist genauso individuell wie das Schmerzempfinden. Das heißt: Es gibt Arbeitnehmer, die mit einer schweren Erkältung noch zur Arbeit erscheinen, während andere schon bei ersten Symptomen lieber zuhause bleiben. Manch einer hat vielleicht gar keine Beschwerden und meldet sich krank, weil er an diesem Tag keine Lust hat, in die Arbeit zu kommen. Arbeitgeber erhoffen sich daher von einer Anwesenheits-Prämie, Blaumachen oder Krankmeldungen wegen Bagatellen entgegenzuwirken. Das bedeutet: Wer selten oder nie krank ist, bekommt vom Arbeitgeber eine finanzielle Belohnung. Was sagt das Arbeitsrecht dazu?
Arbeitsrechtlich ist die Ausschüttung einer Prämie für Arbeitnehmer, die wenige oder keine Krankheitstage haben, zulässig. Das Entgeltfortzahlungs-Gesetz beinhaltet im Arbeitsrecht eine Regelung, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Prämie bei Krankheit kürzen darf. Doch nur weil die Anwesenheits-Prämie arbeitsrechtlich zulässig ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass sie auch sinnvoll und gerecht ist.
Ein mögliches Problem der Anwesenheits-Prämie: Arbeitnehmer fühlen sich gezwungen, sich in die Arbeit zu quälen, wenn sie schlichtweg nicht mehr arbeitsfähig sind. Fraglich ist zudem, ob der erkrankte Mitarbeiter in dem Zustand seine Arbeitsleistung erbringt oder lediglich anwesend ist. Handelt es sich auch noch um eine ansteckende Erkrankung, ist anzunehmen, dass die gesamte Abteilung erkrankt und demzufolge ausfällt.
Außerdem stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit für chronisch kranke Mitarbeiter. Sie haben kaum eine Chance, in den Genuss der Anwesenheits-Prämie zu kommen. Diese sind also von vornherein schlechter gestellt als ihre gesunden Kollegen.
Eine Anwesenheits-Prämie schafft womöglich Misstrauen bei den Mitarbeitern. Schließlich vermuten diese, dass der Arbeitgeber ihnen das Krankfeiern unterstellt, und dies mit der Anwesenheits-Prämie zu unterbinden versucht.
Wer sich am Arbeitsplatz wohl fühlt, lässt sich sicher weniger zum Blaumachen verleiten. Das bedeutet, dass ein angenehmes Arbeitsumfeld vermutlich einen deutlich besseren Anreiz für Arbeitnehmer schafft, in der Arbeit zu erscheinen. Das macht dann eine Anwesenheits-Prämie überflüssig. Zur Belohnung eignet sich auch eine individuelle Prämie. Sicher gibt es in jedem Unternehmen Mitarbeiter, die unabhängig der Krankheitstage, einen großartigen Job gemacht haben, für die sich eine Prämie lohnt.
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