06.11.2023 Arbeitsrecht: VW beschränkt Homeoffice-Tage für Arbeitnehmer im Management

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Der Fahrzeugkonzern Volkswagen hat seinen Arbeitnehmern einst eine großzügige Homeoffice-Regelung gewährt. Zuvor hatten Manager und Führungskräfte die Möglichkeit, an vier Tagen in der Woche ihre Arbeit im Homeoffice und an einem Tag im Büro zu verrichten. Diese Situation hat sich nun umgekehrt: Arbeit an vier Bürotagen und einen Homeoffice-Tag durchschnittlich pro Woche. Seit Anfang November gilt diese neue arbeitsrechtliche Regelung in den Produktionsstätten Wolfsburg, Osnabrück, Zwickau und Emden sowie für die Arbeitnehmer am Hauptstandort Wolfsburg in der Entwicklungs-Abteilung. Insgesamt betrifft sie mehrere tausend Angestellte.

Oliver Blume (Konzernchef) und Thomas Schäfer (Markenleiter) fordern die Arbeitnehmer auf, verstärkt wieder für die Arbeit im Büro zu erscheinen. Dies geschieht aus zwei Gründen: Zum einen zur Mitwirkung am geplanten Effizienzprogramm und zum anderen zur Sicherstellung der Produktions-Abläufe. Der Arbeitgeber ist davon überzeugt, dass eine erhöhte Präsenz am Arbeitsplatz dafür erforderlich ist. VW plant, zehn Milliarden Euro durch das Effizienzprogramm einzusparen. Dafür steht der Arbeitgeber VW in Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Ein Vertreter der Kommission unterstreicht, dass es im Arbeitsvertrag keinen allgemeinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen im Homeoffice gibt. Daher sei es erforderlich, die Ausgestaltung an betriebliche Bedürfnisse anzupassen.


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