08.11.2023 Arbeitsrecht: Erfolgreiche Klage der VW-Betriebsräte gegen Gehaltskürzungen

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Zu hohe Gehälter für Betriebsrat?

Der Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil über die Vergütung der VW-Betriebsräte gefällt. Jedoch widersprach diese Entscheidung der des Bundes-Arbeitsgerichts (BAG). Trotzdem entschied der Autokonzern, die Gehälter zu kürzen. Die Arbeitsgerichte reagierten, indem sie diese wieder erhöhten.

Die Jahresgehälter der Betriebsräte bei Volkswagen betrugen zwischen 80.000 und 560.000 Euro. Laut dem Strafsenat des BGH waren diese Beträge zu hoch. Deswegen hat er die Freisprüche für die Manager von VW aufgehoben (Urt. v. 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22). Der BGH warf den vier angeklagten Führungspersonen des VW-Konzerns Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor. Der Grund war die Genehmigung der hohen Gehälter für die Betriebsräte. Die Argumentation des Gerichts stimmte nicht vollständig mit der bisherigen Rechtsprechung durch die Arbeitsgerichte überein.

Der VW-Konzern reagierte auf das Strafurteil, indem er die Gehälter der Betriebsräte kürzte. Daraufhin erhoben die Betriebsräte Klage vor den Arbeitsgerichten und erreichten eine Angleichung der Gehälter. Allerdings bleibt weiterhin die Unsicherheit bezüglich angemessener Vergütungen bestehen, was auch andere Unternehmen betrifft. Die deutschen Gerichte haben unterschiedliche Rechtsprechungen in Bezug auf dieses Thema, was zu Verwirrung führt.


Strafurteil wegen Gehälter der Betriebsräte nach § 266 StGB

Der Strafsenat war gezwungen, sich in seiner Entscheidung auf arbeitsrechtliche Bestimmungen zu beziehen, um diese zu begründen. Es erfolgte eine Überprüfung, ob die genehmigten Gehalts-Erhöhungen für Betriebsräte mit den entsprechenden Regelungen des Betriebsverfassungs-Gesetzes (BetrVG) übereinstimmen. § 37 Abs. 1 BetrVG regelt, dass die Tätigkeit eines Mitglieds des Betriebsrats ein Ehrenamt ist.

In großen Konzernen ist der Zeitaufwand für die ehrenamtliche Betriebsratsarbeit so hoch, dass eine normale Tätigkeit unmöglich ist. Demzufolge ermöglicht § 37 Abs. 2 BetrVG unter gewissen Bedingungen die Freistellung von Betriebsräten, teilweise sogar vollständig. Diese haben dann die Möglichkeit, sich ausschließlich ihrer Arbeit im Betriebsrat zu widmen. Die Anzahl der Freistellungen richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen (§ 38 BetrVG).

Allerdings stellt sich am Beispiel von VW die Frage: Welche Entlohnung ist angemessen für Betriebsräte, die jahrelang oder jahrzehntelang dieses Amt ausüben? Sie haben bewusst auf herkömmliche Karriere-Möglichkeiten verzichtet, um sich stattdessen für die Belange der Kollegen einzusetzen. Gleichzeitig haben sie spezielle Schulungen absolviert, um ihre Rolle als Betriebsrat besser zu erfüllen. Sollen sie keine Gehaltserhöhung erhalten, obwohl sie auf beruflichen Aufstieg in anderen Unternehmens-Bereichen verzichten? Es ist von zentraler Bedeutung, dass der Arbeitgeber den Betriebsräten ein angemessenes Gehalt bezahlt. Dabei ist entscheidend, dass sie keine beruflichen Nachteile erfahren, nur weil sie ihre Funktion als Betriebsrat ausüben. Im Lauf der Zeit soll das Gehalt der Betriebsräte ebenso wie bei anderen Mitarbeitern steigen, auch wenn sie nicht mehr aktiv tätig sind.

Verfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich

Bislang gab es nur Klarstellungen vonseiten der Arbeitsgerichte. Das neueste Urteil fällte das Arbeitsgericht (ArbG) Hannover (Urt. v. 17.10.2023, Az.: 12 Ca 272/23). Der VW-Konzern kürzte die Vergütung des Klägers um sechs Stufen. Das bedeutete für den Betriebsrat fast 2.000 Euro weniger Brutto-Gehalt. Das ArbG sprach dem Kläger nun sogar noch eine höhere Vergütungsstufe als bisher zu. Bislang haben die klagenden Betriebsrats-Mitglieder von VW 17 von 18 Fälle gewonnen.

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