Ein Arbeitnehmer, der körperlich erkrankt, sei es durch einen grippalen Infekt oder Migräne, meldet sich beim Arbeitgeber krank. Dies ist ein üblicher Vorgang im Arbeitsalltag. Schließlich möchte ein Erkrankter beispielsweise vermeiden, dass er Kollegen oder Kunden ansteckt. Außerdem gestaltet sich die Bewältigung der Arbeit schwieriger, wenn Schmerzen oder Fieber die Konzentration beeinträchtigen. Auch psychische Krankheiten sind arbeitsrechtlich legitime Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit. Wie sieht es jedoch bei Liebeskummer aus? Wie ist die Krankmeldung aufgrund von Liebeskummer arbeitsrechtlich zu behandeln?
Personen, die unter akutem Liebeskummer leiden, befinden sich in einem psychischen Ausnahmezustand. Dieser Stress hat auch körperliche Auswirkungen. Typische Symptome sind Konzentration- und Schlafstörungen sowie Kopf- und Bauchschmerzen. Liebeskummer verarbeitet jeder Mensch anders - sowohl emotional als auch physisch. Personen, die in dieser Situation nach Ablenkung suchen und dennoch lieber zur Arbeit gehen, tun dies am besten auch. Doch wie sieht es mit Angestellten aus, die sich lieber tagelang zu Hause ausweinen wollen? Ist das im Arbeitsrecht ein legitimer Grund für die Krankmeldung?
Arbeitnehmer haben im Arbeitsrecht keine Pflicht, für die Krankmeldung am Arbeitsplatz einen Grund anzugeben. Daher müssen Sie Ihrem Chef auch nicht mitteilen, dass Liebeskummer der Grund für die Krankmeldung ist. Es genügt eine telefonische Benachrichtigung über die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Eine ärztliche Bescheinigung (AU) ist normalerweise erst ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit fällig. Wenn Ihr Arbeitsvertrag andere Regelungen enthält, gelten diese. Verbessert sich Ihr Zustand nicht innerhalb dieses Zeitfensters, ist eine AU vom Arzt notwendig. Diese AU hat eine starke Beweiskraft im Arbeitsrecht und kann nur schwer vom Arbeitgeber angefochten werden. Das bedeutet: Es ist völlig legitim, sich bei Liebeskummer krankzumelden. Schließlich handelt es sich um einen emotionalen Ausnahmezustand, der auch physische Beschwerden mit sich bringt. Dies begründet arbeitsrechtlich eine Krankmeldung.
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