Oft lassen sich Arbeitnehmer aufgrund einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Krankschreiben. Dies ist grundsätzlich möglich, solange ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, und der Arbeitgeber den Krankenschein nicht entkräften kann da diese einen hohen Beweiswert hat. Der Arbeitnehmer muss sich in diesem Fall keine Sorgen über etwaige Nachteile machen, wie beispielsweise eine fristlose Kündigung oder die Aussetzung der Lohnfortzahlung.
Jedoch nehmen Arbeitnehmer, die sich nach einer Kündigung krankschreiben lassen, ein Risiko in Kauf. Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber das Recht hat diese Anzuzweifeln, falls diese überraschend am Tag der Kündigung beginnt. Das Bundesarbeitsgericht hat durch ein Urteil die Rechte des Arbeitgebers gestärkt, und entschied, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist und die Verweigerung der Gehaltsfortzahlung, wenn am Tag der Kündigung eine Krankschreibung erfolgt.
Nachteile drohen dem Arbeitnehmer aber, falls der Arbeitgeber den Beweiswert des Krankenscheins wirksam erschüttern kann. Jedoch bedeutet dies für den Arbeitgeber nicht, dass jede nach Kündigung erfolgte Krankschreibung auch automatisch entkräftet ist. Eine Krankschreibung, die nach einer Kündigung erfolgt, hat jedoch genauso viel Beweiswert jede andere Krankschreibung auch.
Er muss tatsächliche Umstände darlegen und beweisen, dass es einen Anlass gibt an dem Wahrheitsgehalt der Krankschreibung zu Zweifeln. Falls dies dem Arbeitgeber gelingt, muss der Arbeitnehmer wiederum darlegen, dass er Arbeitsunfähig war.
In Betracht hinsichtlich der Entkräftung des Krankenscheines könnte etwa die Vernehmung des behandelnden Arztes kommen, oder der Beschäftigte entkräftet sich verhaltensbedingt selbst, indem er bei Freizeitaktivitäten gesichtet wird.
Falls die Krankschreibung vom Arbeitgeber der an dieser Zweifelt, nicht entkräftet werden kann, ist die einzige Folge, dass darauf ein schlechtes Arbeitszeugnis folgen kann. Falls dies dem Arbeitgeber gelingt, darf diese die Lohnfortzahlung verweigern, und den Beschäftigten sogar fristlos kündigen.
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