Lohn ist das Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit das vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer als Gegenleistung für die erbrachten Arbeitsstunden oder Arbeitsleistung gezahlt wird. Dabei handelt es sich konkret um den Brutto-Betrag vor Abzug von Steuern und den Sozialversicherungen, welcher grundsätzlich am Monatsende auszuzahlen ist.
In den eigentlichen Wortsinnen unterscheiden sich Lohn und Gehalt nicht aufgrund der Beschäftigungsform. Die Differenzierung liegt vielmehr in der Berechnungsart.
In der Regel wird das Arbeitsentgelt heutzutage in Form des Monatsgehalts gezahlt. Dabei ist es von der Anzahl der Arbeitstage im Monat oder der konkret erbrachten Leistung unabhängig. Das heißt, dass das Gehalt jeden Monat die gleiche Höhe hat. Ganz egal, wie viel Tage man im Monat gearbeitet hat, ob man krankgeschrieben war oder im Urlaub.
Im Gegensatz dazu berechnet sich der Lohn nach den konkret geleisteten Arbeitsstunden, sodass der Arbeitnehmer nicht immer den gleichen Betrag erhält. Das Entgelt für Urlaubs- und Feiertage wird dabei stundenweise verrechnet. Vereinbart werden kann auch ein sogenannter Stücklohn. Bei diesem richtet sich das Entgelt nach der fertiggestellten Stückzahl. Hier werden Urlaubs- und Feiertage anhand der durchschnittlichen Leistung entlohnt.
Ein solch variables Arbeitsentgelt kann einige Vorteile mit sich bringen, da mit der Flexibilität des Arbeitsentgelts auch eine freie Einteilung der Arbeitsstunden einhergehen kann. Dies kann zu mehr Motivation im Arbeitsalltag führen. Allerdings kann ein variierendes Arbeitsentgelt zu Unsicherheiten führen. Außerdem besteht nur bei Anwesenheit auch seinen Anspruch auf den Lohn. Im Krankheitsfall oder im Mutterschutz besteht zunächst kein Anspruch. Der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch, welcher die Zahlungspflicht des Arbeitgebers in Fällen der Krankheit bestimmt, wird nur unter bestimmten Voraussetzungen zuerkannt. Arbeitnehmer mit einem festen Gehalt können grundsätzlich mit ihrem üblichen Gehalt rechnen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit besteht hier für sechs Wochen.
Der Lohn wird durch den Arbeitsvertrag festgelegt. Dabei sind eventuell geltende Tarifverträge und der bundesgesetzlich festgelegte Mindestlohn in Höhe von 12,00€ (seit Oktober 2022) beachtet werden. Neben der Lohnvergütung können im Arbeitsvertrag auch diverse Zusatzleistungen vereinbart werden, z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Dienstwagen oder Performance-orientierte Sonderzahlungen.
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