Bei Konflikten in der Arbeit fällt schnell das heiß diskutierte Wort Mobbing. Aber was genau ist eigentlich Mobbing bzw. noch wichtiger, wann kann ich gegen Mobbing rechtlich vorgehen? Die Unterscheidung zwischen einfach schlechtem Betriebsklima und rechtlich verfolgbarem Mobbing ist schwierig, weil die Übergänge fließend sind.
Eine Definition des Mobbings ist im Arbeitsrecht nicht zu finden. Es ist jedoch einem rechtswidrigen Gesamtverhalten unterzuordnen. Um eine Verurteilung des Arbeitgebers zu erreichen, sind folgende Anhaltspunkte zu erfüllen, um nach bisheriger Rechtsprechung von einem Mobbing auszugehen. Das rechtswidrige Gesamtverhalten muss über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden, darunter sind mindestens 2-3 Wochen anzunehmen. Die Hürde zum Mobbing ist hoch. Ein schlechtes, raues Betriebsklima oder ungerechtfertigte ungleiche Kritik reicht noch nicht aus. Für eine Verurteilung muss der Arbeitnehmer beweisen können, dass er mit eindeutig schikanöser Tendenz behandelt wird und eine Kausalität zwischen seinen Leiden und dem Handeln anderer besteht. Dabei ist insbesondere der Beweisfaktor schwierig, da das Mobbing oft durch das Geschehen am Arbeitsplatz einen schikanösen Charakter aufweist und keine Mails o.ä. als Beweismittel vorhanden sind. Zudem sind Bild- und Tonüberwachungen sowie Aufnahmen am Arbeitsplatz oft nicht zulässig. Mobbing ist sowohl durch Vorgesetzte, gleichgestellte Arbeitnehmer, aber auch hierarchisch untergebenen Arbeitnehmern möglich.
Rat vom Anwalt einholen: Denn nur wer weiß, welche Rechte er hat, hat Sicherheit und kann dadurch selbstbewusst auftreten. Außerdem wird so ein Teil der Verantwortung und der Last abgegeben und man hat einen Unterstützer auf seiner Seite. Soll auch Klage erhoben werden, ist es wichtig, die Mobbinghandlungen zu beweisen. Eine Beweismittelberatung kann individuell erfolgen.
Sollte durch die Mobbinghandlungen ein strafrechtlich relevantes Verhalten erfüllt sein kann eine Strafanzeige oder eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassen in Betracht gezogen werden.
Verhandlungen: Wenn die Situation noch nicht komplett verfahren ist, kann es eine gute Idee sein, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Für solche Verhandlungen ist es empfehlenswert, einen Rechtsbeistand mitzunehmen. Ziele der Verhandlungen können sein: eine Versetzung, das Klären versteckter Konflikte, das Aufklären des Arbeitgebers über die Verhaltensweisen seiner Vorgesetzten oder den Arbeitgeber zum Einschreiten zu bewegen.
Unterlässt der Arbeitgeber dennoch notwendige Maßnahmen zur Unterbindung des Mobbings, kann er dafür als Verantwortlicher haftbar gemacht werden. Durch die sofortige Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes kann die Verhandelte Verhaltensweise direkt vor Gericht gebracht werden.
Für eine Schadensersatzklage wegen Mobbings ist allerdings zu beachten, dass die Gerichte hohe Anforderungen stellen. Der betroffene Arbeitnehmer muss, um Erfolg zu haben, umfassend beweisen können, dass seine Schäden durch das Mobbing hervorgerufen wurden.
Die Schwierigkeiten vor Gericht Erfolg zu haben liegen oft daran zu beweisen, dass die Handlungen im Einzelfall einen Mobbingcharakter hatten und diese rechts-/oder vertragswidrig waren. Zudem ist der Schadensbeweis oft problematisch da ein konkreter Zusammenhang zwischen dem Mobbing und dem Schaden zu beweisen ist. Und dem Arbeitgeber ein Verschulden hinsichtlich der Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers nachgewiesen werden muss. Ein Verschulden kann insoweit im Rahmen der Verletzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers nach §241 BGB liegen.
Der Arbeitgeber hat gemäß § 241 BGB einzuschreiten, wenn Interessen des Arbeitnehmers gefährdet sind, wie sein Persönlichkeitsrecht oder seine Gesundheit und diese schützen, soweit es ihm zumutbar ist.
In manchen Mobbingfällen wird der Arbeitnehmer zusätzlich durch das AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) geschützt. Das ist vor allem dann der Fall, wenn er offensichtlich wegen seiner Ethnie, Weltanschauung, Behinderung, seines Alters oder Geschlechts diskriminiert wird, dies erfolgt durch Mobbing.
Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen Mobbings gerichtlich geltend zu machen ist sehr zeitaufwendig und schwierig.
Besser ist es, es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass körperliche und seelische Beschwerden auftreten.
In jedem Fall ratsam ist es aber, die genauen Handlungsweisen der Mobbenden mit Umfang, Zeit und Datum und genauem Inhalt zu dokumentieren (Mobbing-Tagebuch).
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