Viele Arbeitnehmer freuen sich darauf, im Alter in Rente gehen zu können. Wurde während der Erwerbszeit in eine gesetzliche oder private Rentenversicherung eingezahlt, bedeutet dies, dass die Person auch weiterhin eine monatliche Rente erhalten wird, auch wenn sie nicht mehr arbeitet. Das gesetzliche Rentenalter beträgt derzeit 67 Jahre für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden. Aber ist es auch möglich, früher in Rente zu gehen?
Wenn Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie zum Beispiel bereits 45 Beitragsjahre vorweisen. Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte die Rente mit 63 Jahren beantragen. Für ab dem 1. Januar 1953 Geborene steigt diese Altersgrenze wie bei der Regelaltersrente stückweise an und liegt für Personen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, bei 65 Jahren.
Es gelten nicht alle Zeiträume des Lebens als Beitragszeiten. Es sind die Zeiten abzuziehen in denen Hartz 4 bezogen wurde. Oder aus anderen Gründen nicht eingezahlt wurde. Auch Menschen die spät ins Arbeitsleben einsteigen haben oft eine niedrigere Rente.
Dahingegen werden Pfichtbeitragszeiten aus selbstständiger Tätigkeit, freiwillige Beitragszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Pflegezeiten von Angehörigen, Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr angerechnet.
Zeiten, in denen eine Person Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Übergangs- oder Krankengeld/Verletztengeld erhalten hat werden ebenso angerechnet.
Viele Arbeitnehmer fragen sich zur Rente mit 63 oft, ob diese in jedem Fall vorzeitig in Anspruch genommen werden muss. Die Frage "Muss ich mit 63 in Rente gehen?" stellt sich wohl jedem Arbeitnehmer, der über Jahrzehnte bereits fleißig Rentenzahlungen geleistet hat. Die Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu beziehen, ist allerdings nicht verpflichtend: Wollen Arbeitnehmer weiterarbeiten und somit erst später in Altersrente gehen, ist das ebenso möglich. Allerdings können Rentner auch neben der Rente arbeiten: Bis zu einem Verdienst von 520 Euro (z. B. in einem Minijob; vor Oktober 2022 noch 450 Euro) kann der Zuverdienst sogar ohne Abzüge behalten werden.
Selbstverständlich können von der Rente mit 63 sowohl Männer als auch Frauen profitieren. Dank der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die in früheren Jahren überwiegend den Frauen zugeordnet wurden, können etwaige Unterbrechungen im Erwerbszeitraum so ebenfalls in die Beitragszeiten hineingerechnet werden. Frauen neben einer Rente mit 63 Jahren haben auch die Option einer frühzeitigen Rente ohne Abschläge, wenn sie vor 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und zehn Jahre dieser Beitragszahlungen nach dem 40. Lebensjahr geleistet wurden.
Die Rente, die ab dem 63. Lebensjahr bezogen werden kann, berechnet sich genauso wie die herkömmliche Regelaltersrente. Der einzige Unterschied besteht darin, dass sie früher bezogen wird. Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel dem Zugangsfaktor, den gesammelten Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Diese Faktoren können jedoch nicht von Arbeitnehmern beeinflusst werden. Sie sind entweder festgelegt (Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert) oder müssen vom Arbeitnehmer gesammelt werden (Entgeltpunkte).
Dabei spielt auch der Zugangsfaktor für die Rentenberechnung eine wichtige Rolle und ist individuell beeinflussbar. Der monatliche Rentenwert berechnet sich demnach, indem alle genannten Faktoren miteinander multipliziert werden:
Monatlicher Rentenwert = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
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