Die Sozialversicherungspflicht ist ein gesetzlich ausgestaltetes System der Absicherung von Arbeitsnehmern oder Beschäftigten. Sie umfasst im Wesentlichen die folgenden fünf Versicherungszweige, für die jeweils selbständige Institutionen zuständig sind:
-Arbeitslosenversicherung nach SGB III
-Krankenversicherung nach SGB V
-Rentenversicherung nach SGB VI
-Unfallversicherung nach SGB VII
-Pflegeversicherung nach SGB XI
Unter Sozialversicherungspflicht versteht man zum einen, dass Arbeitnehmer, die eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, unabhängig von ihrem Einverständnis als Versicherte durch die fünf verschiedenen Sozialversicherungen geschützt werden. Sie können dadurch unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen Versicherungsleistungen beanspruchen.
Zum anderen sind die Arbeitgeber verpflichtet für seine Beschäftigten Sozialabgaben als Beitrag zu den Versicherungen abzuführen.
Bei einer abhängigen Beschäftigung ist es nicht möglich, die Versicherungspflicht durch Individualabrede auszuschließen.
Wie kann ich eine Sozialversicherung umgehen?
Trotzdem gibt es rechtlich zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen man die Versicherungspflicht vermeiden kann.
Insbesondere durch die Art der Beschäftigung kann nach § 7 Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) ein Schlupfloch gefunden werden. Indem man nicht Beschäftigter, sondern Selbständiger Dienstleister wird.
Welche Risiken bestehen?
Durch den Entzug aus den Sozialversicherungen, ohne andere private Versicherungen in Anspruch zu nehmen, können erhebliche Geldsummen
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