Eine Verdachtskündigung ist eine Kündigung aufgrund des Verdachts eines Pflichtverstoßes. Bei einer Kündigung muss in der Regel vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass der Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstoßen hat oder die Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Eine Verdachtskündigung, also eine beweislose Kündigung für ein Pflichtverstoß auf Seiten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich auf Grund des Vertrauensverhältnisses möglich. Dieser Verdacht muss jedoch durch eine Begründung gestützt werden.
Bei einer Verdachtskündigung wird die Kündigung in der Regel außerordentlich und fristlos ausgesprochen. Das bedeutet eine sofortige Entlassung. Häufig spricht ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung als hilfsweise ordentlichen Kündigung aus. Sollte die außerordentliche Kündigung für rechtswidrig erklärt werden dann ist die ordentliche Kündigung bereits ebenfalls ausgesprochen und die Kündigungsfrist läuft.
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