04.09.2023 Schufa stellt Geschäftspartnern ungewöhnliche Forderung

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Die ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) schwebt noch immer wie ein Damoklesschwert über dem Haupt der Schufa. Der Grund: Der EuGH entscheidet demnächst, ob das Scoring der Schufa unzulässig ist. Wenn das Gericht der Beurteilung des Generalanwalts folgt, wäre dies der Fall. Für die Schufa wäre diese Entscheidung verheerend.

Das Scoring der Schufa funktioniert folgendermaßen: Von allen Bürgern sammelt die Schufa Daten bezüglich der Kreditwürdigkeit. Wesentliche Informationen sind beispielsweise laufende Konten und Kredite, Anzahl der Kreditkarten, offene Forderungen sowie Zahlungsrückstände. Viele Parameter sind unbekannt. Denn die Berechnungs-Grundlagen sind weitestgehend ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis der Schufa.

Die Schufa nutzt die erhobenen Daten, um die Kreditwürdigkeit der Verbraucher zu berechnen. Diesen Bonitätsscore gibt die Auskunftei an verschiedene Vertragspartner weiter. Dies umfasst beispielsweise Banken, Telekommunikations-Unternehmen und alle Firmen, die die Bonität potenzieller Kunden interessiert. Wenn der Bonitätsscore zu niedrig ist, haben diese Personen u.a. Probleme, einen Kredit zu bekommen und Mobilfunkverträge abzuschließen. Das schränkt die Teilnahme am Wirtschaftsleben für Verbraucher stark ein.

Die Schwierigkeit hierbei ist: Bei der Berechnung dieses Scores handelt es sich um einen automatisierten Vorgang, den ein Computer vornimmt. Dies lässt befürchten, dass sich sowohl Banken als auch andere Firmen gänzlich auf jenes Scoring-Verfahren der Schufa verlassen. Und zwar ohne die Prüfung durch einen weiteren Mitarbeiter. Demzufolge würde das darauf hindeuten, dass die Entscheidung, ob eine Bank oder Firma mit dem potenziellen Kunden einen Vertrag abschließt, völlig automatisch, ohne menschliche Mitwirkung abläuft. Die Entscheidung über das Leben einer Person fällt dann eine Maschine. Weder moralisch noch datenschutzrechtlich wäre das zulässig. Darauf basiert folgende zentrale Frage, die nun beim EuGH anhängig ist: Ist das Schufa-Scoring zulässig?

Möglicherweise wendet sich die Schufa deshalb derzeit an ihre Geschäftspartner. In Briefen fordert die Schufa von ihren Kunden anscheinend eine Bestätigung. Schriftlich sollen diese beipflichten, dass der Schufa-Score für ihre Verträge nicht so bedeutsam ist und folglich nicht unbedingt eine Ablehnung des Vertrags zur Folge hat. Wir interpretieren das allerdings auf der Website der Schufa anders. Denn dort gibt die Auskunftei an, beim Scoring handele es sich um „eine sehr wichtige Information für Unternehmen oder Banken“.

Wenn der EuGH sein Urteil über das Schufa-Scoring trifft, ist die Chance groß, dass das europäische Gericht der Beurteilung des Generalanwalts folgt. Momentan stellt das für die Schufa eine reale Gefahr dar. Derzeitig ist abzuwarten, welches Urteil der EuGH demnächst fällt.


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