Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entmachtete die Schufa mit seinem Urteil vom 7. Dezember. Das Gericht hatte geurteilt, dass der Schufa-Score nicht für voll automatisierte Entscheidungen über einen Vertragsschluss genutzt werden darf. Dies ist nach dem neuesten EuGH-Urteil illegal. Doch was bedeutet das bahnbrechende Urteil für Verbraucher?
Eine Verbraucherin klagte gegen die Schufa. Diese ging von einem Falscheintrag in ihrer Schufa-Akte aus und beantragte bei der Auskunftei die Löschung. Dazu forderte sie Auskunft über alle von der Schufa gespeicherten Daten zu ihrer Person. Doch die Schufa weigerte sich unter Berufung auf die geheime Ermittlung des Bonitätsscores. Die Klägerin war der Ansicht, dass das deutsche Datenschutzgesetz nicht mit der europäischen DSGVO übereinstimmt und ihr daher eine Auskunft zusteht.
Das Gericht beschäftigte sich daher mit der Frage, ob die Datensammelei der Schufa überhaupt zulässig ist. Denn bei Kreditanträgen fällt die Entscheidung mittlerweile in der Regel automatisiert. Dies geschieht auf der Grundlage des Schufa-Scores. Gleiches gilt für andere Verträge, die basierend auf dem Schufa-Score bewilligt werden. Denn nach Art. 22 DSGVO hat jeder Verbraucher das Recht, keiner ausschließlich automatisierten Entscheidung zu unterliegen, welche maßgebliche Auswirkungen auf das Leben haben.
Bisher wies die Schufa die Schuld für abgelehnte Kreditverträge, die auf einem vollständig automatisierten Prozess beruhen, von sich. Angeblich läge dies nicht in ihrem Machtbereich, sondern in dem des Kredit- oder Vertragspartners. Der EuGH vertrat eine andere Ansicht. Denn das Erstellen eines Scores mit der Absicht, diesen zu nutzen und weiterzugeben, um die Kreditwürdigkeit automatisiert zu prüfen, ist illegal. Schließlich nutzt die Schufa dabei alle auffindbaren Informationen, zum Beispiel aus Mobilfunk-, Strom- und Gasverträgen sowie öffentlichen Registern. Auf der anderen Seite hält die Schufa die Berechnungs-Grundlage jedoch geheim.
Das bahnbrechende EuGH-Urteil zugunsten der Verbraucher löst nun eine Klagewelle gegen die Schufa aus. Schließlich ist es Verbrauchern möglich, gegenüber der Schufa Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dieser Anspruch auf Schadensersatz resultiert aus der unzulässigen Verarbeitung persönlicher Daten durch die Schufa.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
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