Die Berliner Datenschutz-Beauftragte Meike Kamp hat ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro gegen die Deutsche Kreditbank (DKB) verhängt. Grund hierfür ist die automatisierte Ablehnung eines Kreditkarten-Antrags, ohne eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. Kamp betont, dass Unternehmen bei automatisierten Entscheidungen verpflichtet sind, diese fundiert und transparent zu begründen. Die Betroffenen müssen in der Lage sein, die Entscheidung nachzuvollziehen. Da die Bank auch auf Anfrage hin nicht ausreichend transparent agierte, wurde das Bußgeld verhängt.
Der Kunde der DKB war verwundert, als er aufgrund seines guten Schufa-Scores und seines hohen Einkommens eine automatisierte Ablehnung erhielt. Die Bank gab jedoch lediglich vage Informationen über ihr Verfahren preis und verweigerte eine genaue Erklärung für die Annahme einer schlechten Bonität. Der Kunde beschwerte sich daraufhin bei der Datenschutz-Beauftragten.
Die Datenschutz-Beauftragte stellte fest, dass die Bank gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hatte. Die DKB, die der Bayerischen Landesbank gehört, akzeptierte den Bußgeldbescheid und räumte den Verstoß ein. Die Bank hat bereits Änderungen an ihren Prozessen vorgenommen, was sich positiv auf die Bußgeldhöhe auswirkte.
Die BlnBDI (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) hat bei der Festlegung der Bußgeldhöhe vor allem den beträchtlichen Umsatz der Bank und die absichtliche Gestaltung des Antragsprozesses sowie der Auskunft berücksichtigt. Allerdings wurde auch als entlastend gewertet, dass das Unternehmen den Verstoß eingestanden und bereits Verbesserungen an den Prozessen vorgenommen sowie weitere Änderungen in Aussicht gestellt hat.
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