24.05.2023 LG München untersagt Telefónica Weitergabe der Kundendaten an die Schufa

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Der Telefónica Deutschland ist es untersagt, auch einfache Informationen zu den Mobilfunk-Verträgen der Kunden an die Schufa weiterzuleiten. Das ergab das Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 14.03.2023, Az. 33 O 5976/22). Für Kunden ist dieses Urteil äußerst positiv und verbraucherfreundlich. Schließlich trägt es zum Schutz der persönlichen Daten bei.

Dabei ist es völlig unerheblich, ob es sich dabei um negative oder positive Daten handelt. Negativdaten sind zum Beispiel Informationen zu Zahlungsausfällen. Positivdaten beinhalten in diesem Fall Angaben zum Vertragsabschluss mit dem jeweiligen Mobilfunk-Anbieter sowie dessen Datum. Auch positive Daten haben aber mitunter unangenehme Folgen für den Verbraucher aufgrund des Schufa-Scores. Damit berechnet die Auskunftei die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. In die Berechnung fließen oft Kriterien ein, die schwer nachzuvollziehen sind. Möglicherweise fällt der Score schlecht aus, weil der Verbraucher den Mobilfunk-Anbieter häufiger wechselte oder mehrere Verträge hat. Diese Transparenz hat nun das Münchner Landgericht unterbunden.

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