Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei. Sie erhebt zu Privatpersonen sowie Unternehmen Daten, die Aufschluss über die Bonität geben. Wer verschuldet ist, erhält einen entsprechenden Eintrag in der Kartei. Banken, Kreditgeber, Vermieter und Telekommunikations-Unternehmen haben so die Möglichkeit, zu erfahren, wie kreditwürdig der Geschäftspartner ist. Das minimiert für sie die Risiken, ein Geschäft mit einem zahlungs-unfähigen Kunden einzugehen.
Jede Person, die ein Girokonto besitzt, ist auch bei der Schufa gelistet. Bereits eine Kontoeröffnung melden die Banken an die Schufa. Nimmt der Kunde gar einen Kredit auf, erhält die Schufa auch diese Info. Schlimm ist das allerdings noch nicht. Ein negativer Eintrag erfolgt erst, wenn:
Es ist nicht möglich, als Privatperson oder privater Vermieter einen negativen Eintrag bei der Schufa zu veranlassen. Dies ist Wirtschafts-Unternehmen und Banken vorbehalten. Diese melden folgende Ereignisse an die Schufa:
Solange die Schulden aufgrund nicht bezahlter Rechnungen und Mahnungen von Geldinstituten bestehen, speichert sie die Schufa als Negativeintrag. Hat der Verbraucher diese beglichen, bewahrt sie die Schufa drei Jahre auf und löscht sie dann. Die Privatinsolvenz ist hierbei eine Ausnahme, denn mittlerweile löscht die Schufa solche Einträge bereits nach sechs Monaten. Einträge zu Bürgschaften und Krediten entfernt die Auskunftei, sobald alle Schulden beglichen und die Laufzeit beendet ist.
Die Schufa hat die Befugnis, die Daten zu speichern, die sie von den Vertragspartnern erhält. Das Scoring, also die Berechnung der Bonität, ist nach unserer Auffassung allerdings rechtswidrig. Diese Berechnung führt nämlich ein Computer durch. Errechnet dieser einen schlechten Bonitätswert, hat dies schwerwiegende Folgen für Verbraucher. Sie haben kaum Möglichkeiten, Verträge abzuschließen oder eine Wohnung anzumieten. Eine Maschine hat nicht die Befugnis, solch eine folgenschwere Entscheidung über einen Menschen zu treffen. Dieses Recht ist im Grundgesetz verankert.
Außerdem hat der Verbraucher das Recht auf die Richtigkeit seiner Daten. Es ist empfehlenswert, die Datenauskunft regelmäßig bei der Schufa zu beatragen. Einmal im Jahr ist diese Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO kostenfrei.
Sind die Daten fehlerhaft, weil die Einträge veraltet, falsch oder unvollständig sind? Dann haben Verbraucher ein Recht auf Richtigstellung. Befindet sich der Eintrag in Korrektur, wird er vorübergehend gesperrt.
Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne bei Problemen mit der Schufa weiter. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen und Ihre Erfolgschancen.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.