29.09.2023 Betrug im Onlineshop: Was hat das mit der Schufa zu tun?

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Ärger über Onlineshop-Betrug und dann auch noch ein Negativeintrag bei der Schufa?

Hintergrund: Betrüger übernehmen Online-Shops durch Phishing und locken Kunden mit Angeboten. Sie ergaunern sich also zunächst den Zugang zum Online-Marktplatz und nutzen Schnäppchen-Angebote, um die persönlichen Daten der Käufer zu erlangen. Auch bei bekannten Online-Marktplätzen, wie Amazon, schaffen es die Betrüger immer wieder, sich Zugang zu etablierten Online-Shops verschaffen. Durch die positiven Rezensionen des Verkäufers sichert sich der Betrüger viele Datenabgriffe. Ihr Ziel ist es, Kunden mit vermeintlichen Schnäppchen anzulocken. Hierbei bieten sie die Waren zu deutlich niedrigeren Preisen an. Dies soll die potenziellen Käufer dazu verleiten, auf diese angeblichen Angebote hereinzufallen.

Sobald ein Kunde solch einen Kauf über seine bei Amazon hinterlegten Zahlungsdaten abwickelt, fällt der Betrüger in den Besitz des Kaufpreises und der persönlichen Daten des Käufers. Mit den erlangten Kundendaten bestellt der Betrüger nun die Ware bei einem anderen Internet-Händler. Dieser sendet die bestellte Ware gegen Rechnung an die Adresse des Amazon-Kunden. Allerdings nutzt der Täter eine eigens erstellte E-Mail-Adresse, um die Bestellabwicklung zu verfolgen. Dadurch werden sämtliche weiteren Schriftstücke, wie Versand-Bestätigungen, Rechnungen und Mahnungen nicht an den tatsächlichen Empfänger der Ware, sondern an den Betrüger gesendet. Der Kunde hingegen erhält die Ware, was ihn in dem Glauben lässt, dass eine ordnungsgemäße Abwicklung des Kaufs vorliegt.

Dass die Ware, die der Kunde erhalten hat, gar nicht bezahlt ist, weiß er nicht. Der betroffene Internet-Händler wartet jedoch auf die Bezahlung der Rechnung. Diese und folgende Mahnungen gehen an die vom Betrüger hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies entgeht dem Kunden, da er keine entsprechenden Benachrichtigungen erhält. Erst, wenn der Internet-Händler eine postalische Zahlungs-Aufforderung an den Kunden sendet, fliegt diese Betrugsmasche auf.

Kürzlich hat das LKA Niedersachsen vor gefälschten Online-Shops auf dem Amazon Marketplace gewarnt. Schließlich sind die Folgen für Verbraucher verheerend. Denn im Anschluss an bereits versendete Mahnschreiben, Zahlungs-Aufforderungen und Inkasso-Verfahren kommt es zu Meldungen über Zahlungsstörungen an die Schufa. Nehmen Sie hier keinesfalls eine Opferrolle ein und wehren Sie sich gegen derartige Betrugsmaschen und unrechtmäßige Schufa-Einträge.


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