16.03.2023 Arbeitsrecht: Insolvenz: Galeria schließt 47 Filialen - etwa 4000 Mitarbeiter betroffen

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Was war beim Galeria-Konzern passiert?

Der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hat nun bekannt gegeben, dass in Deutschland 47 Filialen geschlossen werden. Es waren bislang noch 129 Warenhäuser von Galeria in Betrieb. Der Konzern beschäftigte rund 17.400 Mitarbeiter. Aktuell sind die Arbeitsplätze von mindestens 4000 Mitarbeitern aufgrund der Schließungen in Gefahr.

Galeria ist aus dem Zusammenschluss von Kaufhof und Karstadt entstanden. Der Konzern gab erst im Herbst 2022 bekannt, nun zum zweiten Mal insolvent zu sein. Ein Schutzschirm-Verfahren sollte Galeria ursprünglich retten. Der Galeria-Chef Miguel Müllenbach gab als Gründe für die Insolvenz unter anderem an:

  • schlechte Wirtschaftslage
  • steigende Energiepreise
  • nachlassende Kaufkraft

Dass für die Rettung der Kaufhauskette auch Filialschließungen und Stellenabbau notwendig sind, verschwieg Müllenbach nicht. Zum 30.06.2023 werden die ersten 19 Filialen geschlossen. Die Schließung weiterer 28 Filialen erfolgt dann zum 31.01.2024. Galeria plant, die verbleibenden Warenhäuser umfassend zu sanieren und ein neues Verkaufskonzept umzusetzen.

Was geschieht mit den Mitarbeitern von Galeria Karstadt Kaufhof?

Die Angestellten des Konzerns bekommen eine Abfindung. Sie beträgt den doppelten Brutto-Monatslohn. Des Weiteren besteht für die Belegschaft die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Dies soll den Mitarbeitern den Einstieg in neue Beschäftigungs-Verhältnisse erleichtern.

Was ist eine Transfergesellschaft? Die Transfergesellschaft tritt für bis zu zwölf Monate an Stelle des neuen Arbeitgebers. Der Angestellte schließt mit dem ehemaligen Arbeitgeber und der Transfergesellschaft einen neuen Arbeitsvertrag. Der Arbeitnehmer erhält rund 80% des letzten Nettolohns. Das Entgelt setzt sich aus Kurzarbeitergeld-Zuschüssen des Staates und Sozialbeiträgen des insolventen Arbeitgebers zusammen. Der Beschäftigte arbeitet in dieser Zeit nicht. Er erhält stattdessen Workshops, Coachings, Bewerbungstrainings und Umschulungs-Seminare, um möglichst schnell wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Die rechtlichen Möglichkeiten bei einer Kündigung

Bei einer Kündigung aufgrund Insolvenz hat der Arbeitnehmer schnell zu handeln. Denn eine Kündigungsschutz-Klage hat binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht einzugehen. Die Kündigung ist in jedem Fall rechtswirksam, wenn der Arbeitgeber diese Frist versäumt.

Jeder Mitarbeiter, der länger als sechs Monate bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, genießt den Kündigungsschutz. Die Voraussetzung: Der Betrieb hat mehr als zehn Mitarbeiter. Beim Galeria-Konzern ist dies auf jeden Fall zutreffend.

Es kommt auch ein Auflösungsvertrag mit einer Abfindung in Betracht. Dabei beenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Beschäftigungs-Verhältnis einvernehmlich. Beim Auflösungsvertrag sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz nicht relevant. Nur beide Vertragsparteien haben sich einig zu sein.

Wichtig: Unterschreiben Sie niemals einen Auflösungsvertrag, ohne diesen zuvor genau zu überprüfen. Besonders dann nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Druck ausübt und von einem extra guten Angebot spricht, sofern Sie sofort unterzeichnen. Sie haben die Zeit, genau darüber nachzudenken, schließlich ist der Aufhebungsvertrag ohne Sie rechtlich nicht wirksam. Zudem gilt zu beachten: Die Arbeitsagentur behandelt den Aufhebungsvertrag genauso wie eine Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers. Arbeitslosengeld erhalten Sie dann erst nach einer dreimonatigen Sperrfrist.

Sie sind unmittelbar von einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Problemen betroffen? Zögern Sie nicht und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Rechte geltend zu machen. In einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung klären wir mit Ihnen zusammen, welche Erfolgschancen Sie haben und welche Schritte empfehlenswert sind. Wir sind jederzeit telefonisch und schriftlich für Sie erreichbar.

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