Die ADAC-Rechtsschutz-Versicherung hat mit einer herben Niederlage zu kämpfen. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für eine Klage im Abgasskandal gegen BMW zu übernehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verurteilte im März 2023 den ADAC dazu, die erstinstanzlichen Kosten zu übernehmen. Im Gegensatz zum ADAC ging das Gericht nämlich davon aus, dass die Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg hat (Az.: I-20 U 144/22).
Kurz zuvor fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein bahnbrechendes Urteil zu Thermofenster. Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Urteil fiel äußerst verbraucherfreundlich aus. Die Beweislast liegt nun nämlich nicht mehr beim Kläger. Demnach hat die Klagepartei mittlerweile nicht mehr nachzuweisen, dass der Fahrzeughersteller beim Einbau rechtswidriger Thermofenster vorsätzlich handelte. Hier reicht die Fahrlässigkeit aus. Für betroffene Fahrzeugbesitzer ist das Urteil ein voller Erfolg. Daher häufen sich nun die Klagen auf Schadensersatz gegen die Autokonzerne. Dies betrifft auch die Rechtsschutz-Versicherungen.
Im vorliegenden Fall geht es um eine solche Abschalteinrichtung in einem BMW-Fahrzeug. 2014 kaufte der Kläger einen BMW X 1. Dabei handelt es sich um einen Gebrauchtwagen. Das Fahrzeug beinhaltet eine unzulässige Abschalteinrichtung, denn BMW verbaute in den Motor ein Thermofenster. Dieses bewirkt, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperatur-Bereich einwandfrei funktioniert – so wie sie im Prüfstand herrscht. Im realen Fahrbetrieb sind diese Temperaturen allerdings selten gegeben. Deswegen forderte der Kläger Schadensersatz von BMW. Schließlich handele es sich hierbei um eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung.
Doch die ADAC-Rechtsschutz-Versicherung verweigerte die Deckungszusage dieser Klage. Die Begründung: Es gibt keine Aussicht auf Erfolg. Ein Gutachten lehnte der ADAC ebenfalls ab. Er bekam zwar in erster Instanz recht, allerdings kam das OLG Hamm zu einem anderen Ergebnis:
Das OLG Hamm stützt seine Entscheidung auch explizit auf das aktuelle Urteil des EuGH sowie auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 europäischer Gesetze. Diese schützt die Verbraucherrechte bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das Urteil des BGH zu Abschalt-Einrichtungen fällt am 26. Juni 2023. Auch dieses fällt vermutlich verbraucherfreundlich aus. Aufgrund dessen stehen die Chancen für Verbraucher hervorragend, Automobilkonzerne erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen.
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