Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte im März 2023 sein bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal. Für Verbraucher ist dies ein voller Erfolg, schließlich haben sie deutlich bessere Chancen bei Klagen gegen die Automobilbranche. Die Beweislast liegt nun nämlich nicht mehr beim Kläger. Demnach hat die Klagepartei mittlerweile nicht mehr nachzuweisen, dass der Fahrzeughersteller beim Einbau rechtswidriger Thermofenster vorsätzlich handelte. Hier reicht die Fahrlässigkeit aus. Für betroffene Fahrzeugbesitzer ist das Urteil ein voller Erfolg. Daher häufen sich nun die Klagen auf Schadensersatz gegen die Autokonzerne. Dies betrifft auch die Rechtsschutz-Versicherungen.
Im Rahmen einer Deckungsklage verurteilte das Landgericht (LG) Rottweil die Auxilia-Versicherung im April 2023 zur Kostenübernahme. Diese hat damit außergerichtliche sowie erstinstanzliche Kosten für eine Klage gegen VW im Rahmen des Abgasskandals zu übernehmen. Der ausschlaggebende Punkt: die hinreichenden Aussichten auf Erfolg, schließlich ist ein Thermofenster Gegenstand des Verfahrens (Az.: 3 O 63/23).
Hintergrund des Verfahrens gegen VW: Im Juli 2017 kaufte der Kläger für 30.700 € einen VW Touran 2.0. Darin ist der Skandalmotor EA 288 verbaut, der angeblich die Abgasnorm Euro 6 erfüllt. Die Klägerseite forderte von VW Schadensersatz, weil der Konzern das Fahrzeug mit einer rechtswidrigen Abschalttechnik in Form eines Thermofensters ausstattete. Demnach handele es sich hierbei um eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung.
Allerdings verweigerte die Auxilia Rechtsschutz-Versicherung zunächst die Deckungszusage für die Klage. Die Begründung: Das Verfahren hat angeblich keine Aussicht auf Erfolg. Die Anwälte des Klägers erstellten ein Gutachten. Darin kamen sie zu dem Schluss, dass die von VW verbaute Abgastechnik unzulässig ist. Schließlich funktioniert diese nur in dem Temperatur-Bereich, der auch herrscht, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Auxilia verweigerte jedoch weiterhin die Deckungszusage. Das LG Rottweil gab jedoch der Klageseite recht:
Das LG Rottweil stützt seine Entscheidung nicht explizit auf das aktuelle Urteil des EuGH. Vielmehr bezieht es sich auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 europäischer Gesetze. Diese schützt die Verbraucherrechte bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das Urteil des BGH zu Abschalt-Einrichtungen fällt am 26. Juni 2023. Auch dieses fällt vermutlich verbraucherfreundlich aus. Aufgrund dessen stehen die Chancen für Verbraucher hervorragend, Automobilkonzerne erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen.
Sie sind vom Abgasskandal betroffen? Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Unsere Experten informieren Sie in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung über Ihre Rechte und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz-Ansprüche.
NUTZEN SIE HIER UNSER KOSTENFREIES UND UNVERBINDLICHES FORMULAR ZUR ERSTEINSCHÄTZUNG.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.