19.05.2023 Abgasskandal - Klage gegen VW: Auxilia-Rechtsschutz zur Kostenübernahme verpflichtet

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte im März 2023 sein bahnbrechendes Urteil im Abgasskandal. Für Verbraucher ist dies ein voller Erfolg, schließlich haben sie deutlich bessere Chancen bei Klagen gegen die Automobilbranche. Die Beweislast liegt nun nämlich nicht mehr beim Kläger. Demnach hat die Klagepartei mittlerweile nicht mehr nachzuweisen, dass der Fahrzeughersteller beim Einbau rechtswidriger Thermofenster vorsätzlich handelte. Hier reicht die Fahrlässigkeit aus. Für betroffene Fahrzeugbesitzer ist das Urteil ein voller Erfolg. Daher häufen sich nun die Klagen auf Schadensersatz gegen die Autokonzerne. Dies betrifft auch die Rechtsschutz-Versicherungen.

Im Rahmen einer Deckungsklage verurteilte das Landgericht (LG) Rottweil die Auxilia-Versicherung im April 2023 zur Kostenübernahme. Diese hat damit außergerichtliche sowie erstinstanzliche Kosten für eine Klage gegen VW im Rahmen des Abgasskandals zu übernehmen. Der ausschlaggebende Punkt: die hinreichenden Aussichten auf Erfolg, schließlich ist ein Thermofenster Gegenstand des Verfahrens (Az.: 3 O 63/23).

Hintergrund des Verfahrens gegen VW: Im Juli 2017 kaufte der Kläger für 30.700 € einen VW Touran 2.0. Darin ist der Skandalmotor EA 288 verbaut, der angeblich die Abgasnorm Euro 6 erfüllt. Die Klägerseite forderte von VW Schadensersatz, weil der Konzern das Fahrzeug mit einer rechtswidrigen Abschalttechnik in Form eines Thermofensters ausstattete. Demnach handele es sich hierbei um eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung.

Allerdings verweigerte die Auxilia Rechtsschutz-Versicherung zunächst die Deckungszusage für die Klage. Die Begründung: Das Verfahren hat angeblich keine Aussicht auf Erfolg. Die Anwälte des Klägers erstellten ein Gutachten. Darin kamen sie zu dem Schluss, dass die von VW verbaute Abgastechnik unzulässig ist. Schließlich funktioniert diese nur in dem Temperatur-Bereich, der auch herrscht, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Auxilia verweigerte jedoch weiterhin die Deckungszusage. Das LG Rottweil gab jedoch der Klageseite recht:

  • Für diesen Rechtsschutzfall besteht Versicherungsschutz.
  • Das Gericht geht davon aus, dass die Klage gemäß aktueller Rechtsprechung Aussicht auf Erfolg hat.

Das LG Rottweil stützt seine Entscheidung nicht explizit auf das aktuelle Urteil des EuGH. Vielmehr bezieht es sich auf die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 europäischer Gesetze. Diese schützt die Verbraucherrechte bei der Typgenehmigung von Fahrzeugen. Das Urteil des BGH zu Abschalt-Einrichtungen fällt am 26. Juni 2023. Auch dieses fällt vermutlich verbraucherfreundlich aus. Aufgrund dessen stehen die Chancen für Verbraucher hervorragend, Automobilkonzerne erfolgreich auf Schadensersatz zu verklagen.

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