23.03.2022 - Die neuen Zwangsrückrufe und der Abgasskandal bei Opel im Detail

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Nach dem wir bereits über die neuen Zwangsrückrufe bei Opel berichteten, möchten wir uns erneut mit diesen Rückrufen und der aktuellen Lage im Betrugsfall Opel befassen.

Was ist bisher geschehen?

Der sog. Dieselskandal, auch unter der Bezeichnung Dieselgate bekannt, ist bereits seit ca. 6,5 Jahren öffentlich bekannt. Los ging es im Herbst 2015, als der VW Konzern, damals unter Leitung des ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn, als erster Automobilhersteller Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit Dieselantrieb zugab.

Die Manipulationen wurden zuerst in den USA aufgedeckt, als Wissenschaftler, und später auch die amerikanische Umweltbehörde (EPA), bei sogenannten RDE-Tests (RDE-Tests sind Abgasmessungen, welche im realen Straßenverkehr durchgeführt werden) auf unerklärlich hohe, die gesetzlichen Grenzwerte um ein Vielfaches übersteigende, Schadstoffemissionen gestoßen sind.

Diese Tests wurden damals mit VW Fahrzeugen durchgeführt, welche durch Dieselmotoren des Typs EA189 angetrieben werden.

Dieser als „Clean Diesel“ beworbene Motor ist mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgerüstet worden. Diese sorgen dafür, dass die giftigen Abgase im Motor nur auf dem Prüfstand gereinigt werden, während im realen Straßenbetrieb Unmengen an Gift- und Schadstoffen ausgestoßen werden.

Nachdem VW den Betrug zugegeben hat, wurden immer mehr Fälle von betroffenen Motoren verschiedener Hersteller bekannt.

So hat nicht nur Volkswagen und die zum Konzern gehörenden Marken Audi, Porsche, Skoda und Seat betrogen, sondern auch andere Hersteller wie beispielsweise BMW, Daimler, Renault, Fiat und eben auch Opel.

Opel ist es bislang relativ erfolgreich gelungen sich dem Fokus der Öffentlichkeit und dem Fokus der Ermittler zu entziehen. Das wird daran liegen, dass Opelmodelle mit Dieselmotoren, vor allem im Vergleich zu Fahrzeugen mit VW-Dieselmotoren, nur einen relativ kleinen Marktanteil besitzen und die Schadensausmaße nicht ganz so hoch wie bei Volkswagen sind.

Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Opel im großen Stil hunderttausende Verbraucher geschädigt und die Umwelt mit Unmengen von unnötigen, vermeidbaren und gesundheitsschädigenden Schadstoffen belastet hat.

Die Betrügereien von Opel kommen nun langsam ans Licht. So hat die DUH beispielsweise eine Vielzahl von Modellen ermittelt, welche die Grenzwerte, vor allem im Bereich der sehr schädlichen Stickoxide (NOX), um ein Vielfaches überschreiten.

Das Kraftfahrtbundesamt ist zu vergleichbaren Ergebnissen gekommen und hat mittlerweile für 12 Modelle einen Zwangsrückrufe veranlasst. Erst im Februar wurden die letzten Zwangsrückrufe öffentlich bekannt.

Funktionsweise der Abgasmanipulation

Wie so ziemlich alles im Motor werden auch die Abgasnachbehandlungssysteme über die Motorsoftware gesteuert. So kann durch die Veränderung von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Verbrennungstemperatur oder der Abgasrückführungsrate, die Effizienz der Abgasnachbehandlung entweder auf Kosten von beispielsweise Fahrverhalten, Verbrauch oder Motorhaltbarkeit gesteigert oder zu Gunsten eben dieser Faktoren gesenkt werden. Zweck der Betrugssoftware ist es dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug während der gesetzlichen Überprüfung möglichst sauber und gesetzeskonform wirkt, was im Realbetrieb aber zugunsten anderer Faktoren nicht der Fall ist.

Aber wieso nutzen die Hersteller eine solche Betrugssoftware?

Um gesetzliche Schadstoffnormen im Realbetrieb einzuhalten sind im Normalfall aufwändige und kostenintensive Abgasnachbehandlungssysteme, wie zum Beispiel SCR-Katalysatoren, nötig, welche auch aktiv arbeiten müssen. Der Einbau und sachgerechte Betrieb dieser Einrichtungen stellt aber ein Kostenfaktor im Rahmen von Einbau-, Material- und Wartungskosten dar. Diese Kosten wollen sich die Hersteller aber sparen, um möglichst viel Gewinn zu erzielen.

Für die Erteilung der Zulassung musste ein Fahrzeug zu der damaligen Zeit nur den sogenannten NEFZ-Zyklus durchlaufen (mittlerweile wurde der NEFZ-Zyklus durch den WLTP-Zyklus ersetzt, welcher die Probleme des NEFZ-Zyklus aber auch nur mildert). Beim NEFZ-Zyklus werden die Schadstoffemissionen auf einem sogenannten Rollenprüfstand, also nicht im realen Verkehr gemessen. Das Fahrprofil, wie auch die Außenbedingungen sind genaustens geregelt.

Das Fahrprofil beim NEFZ-Zyklus ist sehr gutmütig und defensiv ausgelegt. So dauert die Prüffahrt nur 20 Minuten, wovon 25% Standzeit sind. Auch wird der Wagen im Prüfzyklus nur sehr schwach (und somit sehr verbrauchs- und emissionsarm) auf nur geringe Geschwindigkeiten beschleunigt. Ebenfalls ist die Außentemperatur genau vorgegeben.

Dieses sehr realitätsferne und klar definierte Fahrprofil ist für die Steuerungssoftware im Rahmen einer Prüfstanderkennungssoftware leicht zu ermitteln.

Das haben die Hersteller erkannt und sind so auf die Idee gekommen, die Motorsteuerungssoftware so zu programmieren, dass diese in zwei verschiedenen Modi arbeitet.

Im ersten Modus (Prüfstandmodus) soll die Software den Motor so steuern, dass der Mangel an effektiven Abgasnachbehandlungssystemen ausgeglichen/verschleiert wird. Dafür passt dieser Modus sämtliche Faktoren der Motorsteuerung so an, dass der Motor zwar sauber arbeitet, aber die beworbenen/vom Käufer erwarteten Eigenschaften, wie zum Beispiel Ansprechverhalten, Fahrleistungen, Verbrauch oder Langlebigkeit, nicht mehr aufgewiesen werden.

Im zweiten Modus (Straßenmodus) wird die Abgasnachbehandlung dann wieder heruntergefahren, damit das Fahrzeug die Erwartungen des Fahrzeughalters erfüllt.

So haben die Hersteller eine betrügerische Lösung gefunden Fahrzeuge so zu bauen, dass diese auf dem Prüfstand ohne die für den Realbetrieb nötigen Abgasnachbehandlungssysteme sauber und gesetzeskonform wirken.

Was die Hersteller aber ignoriert haben, ist die Tatsache. dass ein so groß angelegter Betrug irgendwann auffliegt und hohe finanzielle Schäden bei den Haltern verursacht. Denn bei Nichteinhaltung der Abgasnormen droht beispielsweise die Stilllegung und ein Softwareupdate, welches den Prüfmodus zum alleinigen Modus macht, verschlechtert die Fahreigenschaften, erhöht den Verbrauch und reduziert die Langlebigkeit des Motors drastisch.

Vorgehen Opel

Opel ist im Dieselskandal vor allem durch Verzögerungs- und Verschleierungstaktiken aufgefallen.

So wurden Vorwürfe der Abgasmanipulation stets zurückgewiesen und verneint. So hat man versucht diese Vorwürfe, welche mit Messungen im Realbetrieb untermauert sind, als falsch darzustellen, in dem man mit dem TÜV Hessen zusammen einen Prüfstandtest durchgeführt hat, obwohl der Vorwurf lautet bei genau solchen Tests zu betrügen.

Als bloßes Leugnen gegenüber dem KBA irgendwann nicht mehr möglich war, da handfeste Beweise vorlagen, versuchte man nun mit komplizierten technischen Erläuterungen die Abschalteinrichtungen dem KBA als technisch nötig zu verkaufen.

Dadurch wurde der Untersuchungsprozess unnötig lange herausgezögert und die Erläuterungen erwiesen sich als fachlich falsch. Aber was macht Opel? Opel macht einfach weiter und bombardiert das KBA mit noch unseres Erachtens nach falschen, aber komplizierten technischen Erläuterungen und rechtlichen Fehlinterpretationen, die das KBA als deutsche Behörde immer überprüfen muss.

Eine weitere Methode ist es sämtliche Schritte, welche das KBA zur Aufklärung des Betruges unternimmt, rechtlich durch zeitintensive Gerichtsverfahren zu blockieren. Auch interne Drohung wie Stellenabbau gehören zum Repertoire von Opel.

Der Öffentlichkeit gegenüber beteuert Opel aber permanent nicht zu betrügen und behauptet mit dem KBA stets zu kooperieren, während die Realität aber ganz anders aussieht.

Rechtslage

Wie ist das Verhalten aber rechtlich zu bewerten?

Wird während dem Zulassungserfahren eines Kraftfahrzeuges das Vorliegen von illegalen Abschalteinrichtungen verheimlicht oder bei der Abgasnachbehandlung geschummelt, ist eine Vielzahl von Folgen möglich. Die offensichtlichste ist die Rücknahme der Zulassung und infolgedessen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das hätte für hunderttausende Fahrzeughalter die Folge, dass das eigene Fahrzeug stillgelegt wird und nicht mehr weiter benutzt werden kann. Auch könnte es zu Auflagen wie zum Beispiel einer Pflicht zur Hardwarenachrüstung kommen, was für die Halter voraussichtlich mit Mehrkosten verbunden wäre. Weiter könnte die Höhe der KfZ-Steuer angepasst werden, welche auf Grundlage des Schadstoffausstoßes errechnet wird. Das hätte zur Folge, dass das Finanzamt Steuernachzahlungen von Fahrzeughaltern verlangt.

Verbraucher und geschäftliche Kunden wurden von Opel aufgrund des Verschweigens von illegalen Abschalteinrichtungen sittenwidrig geschädigt. Diese Schädigung berechtigt zum Schadensersatz, da mit illegalen Abschalteinrichtungen hohe Wertverluste einhergehen und die oben bereits beschriebenen Risiken und Mehrkosten entstehen. Durch das Aufspielen eines Softwareupdates wird der Mangel nicht behoben. Viel mehr werden weitere Mängel, wie beispielsweise ein erhöhter Verbrauch bei Leistungsverlust, schlechteres Ansprechverhalten oder eine deutlich verringerte Langlebigkeit des Motors, verbeigerufen. Somit bestehen Schadensersatzansprüche auch nachdem ein Softwareupdate aufgespielt wurde.

Da Opel im Abgasskandal sittenwidrig schädigt, liegt hier eine deutlich verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren vor. Aber es ist Eile geboten. Denn Opel spielt auf Zeit und versucht sich schon jetzt auf Verjährung zu berufen, in dem Opel auf die reguläre Verjährungsfrist von 3 Jahren setzt und behauptet, dass Opelfahrer spätestens 2015 von den Betrügereien Kenntnis erlangt haben müssen. Das begründet Opel vor Gericht mit einer mittlerweile von der eigenen Webseite gelöschten Pressemitteilung, während der Tenor in der Öffentlichkeitskommunikation immer noch lautet Opel hätte nie betrogen. Diese Behauptungen und Vorträge vor Gericht sind aber glücklicherweise haltlos. So wurde bereits in VW Prozessen als Recht erkannt, dass die Verjährungsfrist erst mit einer persönlichen Mitteilung des Herstellers an den Fahrzeughalter beginnt, welche bei Opel zum Teil noch nicht erfolgt ist.

Übersicht von Fahrzeugen welche mittlerweile Zwangsrückrufen betroffen sind

Das KBA hat kürzliche weitere Zwangsrückrufe veranlasst. So sind mittlerweile 12 Fahrzeuge aus 5 Modellreihen unterschiedlicher Generationen von Zwangsrückrufen betroffen. Deshalb ist hier eine Übersicht über die neu zurückgerufenen Fahrzeuge:

Opel Corsa

Vom Opel Corsa sind 3 Modelle in sämtlichen Karosserieformen aus den Baujahren 2014 bis 2016, mit 1,3 Liter Dieselmotoren der Leistungsstufen 55 kW (75 PS) und 70 kW (95 PS) betroffen.

Hier die offiziellen Bezeichnungen in der Auflistung des KBA:

  • Opel Corsa (Bj. 2014-16)
  • Opel Corsa (Van) (Bj. 2014-16)
  • Opel Corsa (Van) (Bj. 2015-16)


Die Motorbezeichnungen lauten wie folgt:

  • B13DTC opt. LKV
  • B13DTE opt. LKU (&PL5)
  • B13DTR opt. LKU

Opel Astra

Vom Opel Astra sind 4 Modelle der Generationen Astra J und Astra K in sämtlichen Karosserieformen aus den Baujahren 2014 bis 2018 betroffen. Dabei sind 1,6 Liter Dieselmotoren der Leistungsstufen 70 kW (95 PS), 81 kW (110 PS), 100 kW (136 PS) und 118 kW (160 PS) betroffen.

Hier die offiziellen Bezeichnungen in der Auflistung des KBA:

  • Opel Astra (Stufenheck) (Bj. 2014-15)
  • Opel Astra Sports Tourer | Astra GTC | Astra Notchback (Bj. 2014-18)
  • Opel Astra (Van) (Bj. 2015)
  • Opel Astra | Astra+ | Astra Sports Tourer | Astra Sports Tourer+ (Bj. 2015-18)


Die Motorbezeichnungen lauten wie folgt:

  • B16DTH opt. LVL
  • B16DTL opt. LVM
  • B16DTC opt. LWQ&PL5
  • B16DTE opt. LWQ
  • B16DTU opt. LVL
  • B16DTR opt. LVK

Opel Insignia

Vom Opel Insignia ist nun ein weiteres Modell aus den Baujahren 2015 bis 2016 betroffen. Die Rückrufe wurden nun auf den 1,6 Liter Dieselmotor in den Leistungsstufen 88 kW (120 PS) und 100 kW (136 PS) erweitert.

Hier die offizielle Bezeichnung in der Auflistung des KBA:

  • Opel Insignia (Bj. 2015-16)
  • Die Motorbezeichnungen lauten wie folgt:
  • B16DTH opt. LVL
  • B16DTJ opt. LVL&PL5

Natürlich sind das nicht alle Modelle bei den Opel betrogen hat. So sind beispielsweise schon einige Modelle mit 2,0 Liter und 1,6 Liter Dieselmotoren schon länger von Zwangsrückrufen betroffen. Da die Ermittlungen gegen Opel noch lange nicht abgeschlossen sind, werden mit Sicherheit noch mehr Modelle vom KBA mit Zwangsrückrufen belegt. Denn die betroffenen Motoren sind auch noch in anderen Modellen wie zum Beispiel dem Opel Mokka verbaut. Auch ist davon auszugehen das noch mehr Motoren gefunden werden, welche die gesetzlichen Vorschriften nicht einhalten.

Deshalb ist es nur empfehlenswert prüfen zu lassen, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist. Die Rechtsanwaltskanzlei Wawra und Gaibler bietet hierfür eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung für Verbraucher aus dem gesamten Bundesgebiet an.

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