Die Verbraucher-Zentralen schlagen Alarm: Aktuell kursieren betrügerische SMS von vermeintlichen Paketdiensten, die den Empfänger dazu auffordern, einen Link anzuklicken. Die Folgen sind oft verheerend und reichen von schädlichen Apps über Massen-SMS bis hin zu Abofallen. Dieses perfide Vorgehen wird auch "Smishing" genannt.
Es dreht sich stets um den Empfang eines Pakets: Zahlreiche Verbraucher werden mit SMS bombardiert, die vermeintlich von Zustelldiensten stammen. Darin befindet sich ein Link zu dubiosen Webseiten. Die Intentionen der anonymen Absender sind vielschichtig. Einige Betrüger verbreiten so schädliche Apps, die persönliche Daten der Opfer ausspionieren. Andere versuchen auf diese Weise nichtsahnende Personen in eine Abofalle zu locken.
An Ostern 2021 ereignete sich erstmals eine Flut solcher Nachrichten. Kriminelle nutzten SMS, um die Android-Malware "TeaBot" und „FluBot“ zu verbreiten, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichtete. Seitdem hat sich das Problem hartnäckig gehalten. Die Täter behaupten darin, dass die Empfänger Zollgebühren zahlen müssen oder Zustellungs-Informationen fehlen. Es gibt etliche SMS, die vorgaukeln, von der Bank oder dem Finanzamt zu sein. Diese Form der Täuschung heißt "Smishing". Das ist eine Verknüpfung der Worte „SMS“ und „Phishing“. Der Begriff „Phishing“ bezieht sich auf Betrugsversuche per E-Mail.
Wichtig: Paketdienste ziehen niemals Zollgebühren per E-Mail oder SMS ein. Diese entrichtet der Empfänger bei der Zustellung des Pakets aus dem Ausland. Deshalb ist bei solchen Nachrichten grundsätzlich von Betrug auszugehen.
Cyber-Kriminelle haben es auf das Geld ihrer Opfer abgesehen. Sie versuchen alles, um an die sensiblen Daten ihrer Opfer zu gelangen. Besonders beliebt sind hierbei Kreditkarten- und Bankdaten. Dafür durchsuchen die Täter Einträge gehackter Datenbanken oder nutzen unseriösen Adresshandel. Dieser erfolgt zum Beispiel durch die Teilnahme an einem falschen Gewinnspiel auf Instagram oder Facebook.
Etliche Nachrichten beinhalten sogar eine persönliche Anrede. Das hat nichts damit zu tun, dass es sich hierbei dann um eine seriöse Nachricht handelt, weil der Absender den eigenen Namen kennt. Das bedeutet lediglich, dass der Täter nicht nur die Handynummer oder E-Mail-Adresse, sondern auch den Namen ausgekundschaftet hat. Folgende Tipps sind zu beachten, um möglichst nicht in die Opferrolle zu gelangen:
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Opfer eines Datenlecks sind? Nutzen Sie hierfür unsere Datenleck-Checker für Facebook, Deezer, LinkedIn, Twitter und MasterCard. Sie erfahren sofort, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind.
Einige Tipps gilt es zu beachten, um nicht in die Falle der Kriminellen zu geraten:
Beachten Sie in jedem Fall: Alle Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten zu schützen. Kommen diese dem nicht oder nur unzureichend nach, besteht für Sie ein Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor.
Nutzen Sie hierzu unsere kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Checker für die wichtigsten Datenlecks. Sie erfahren sofort, ob sie vom Datenleck betroffen sind.INFORMIEREN SIE SICH HIER AUCH UMFASSEND ZUM THEMA DATENLECKS.Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie Ihre Erfolgschancen.
Datenschutzübersicht
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen Cookies werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, mit denen wir analysieren und nachvollziehen können, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies zu deaktivieren. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.