23.05.2023 Datenlecks: SMS vom Paketdienst: Vorsicht, Abzocke!

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Die Verbraucher-Zentralen schlagen Alarm: Aktuell kursieren betrügerische SMS von vermeintlichen Paketdiensten, die den Empfänger dazu auffordern, einen Link anzuklicken. Die Folgen sind oft verheerend und reichen von schädlichen Apps über Massen-SMS bis hin zu Abofallen. Dieses perfide Vorgehen wird auch "Smishing" genannt.

Es dreht sich stets um den Empfang eines Pakets: Zahlreiche Verbraucher werden mit SMS bombardiert, die vermeintlich von Zustelldiensten stammen. Darin befindet sich ein Link zu dubiosen Webseiten. Die Intentionen der anonymen Absender sind vielschichtig. Einige Betrüger verbreiten so schädliche Apps, die persönliche Daten der Opfer ausspionieren. Andere versuchen auf diese Weise nichtsahnende Personen in eine Abofalle zu locken.

An Ostern 2021 ereignete sich erstmals eine Flut solcher Nachrichten. Kriminelle nutzten SMS, um die Android-Malware "TeaBot" und „FluBot“ zu verbreiten, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichtete. Seitdem hat sich das Problem hartnäckig gehalten. Die Täter behaupten darin, dass die Empfänger Zollgebühren zahlen müssen oder Zustellungs-Informationen fehlen. Es gibt etliche SMS, die vorgaukeln, von der Bank oder dem Finanzamt zu sein. Diese Form der Täuschung heißt "Smishing". Das ist eine Verknüpfung der Worte „SMS“ und „Phishing“. Der Begriff „Phishing“ bezieht sich auf Betrugsversuche per E-Mail.


Wichtige Info für Verbraucher: Paketdienste kassieren Zollgebühren bei Zustellung

Wichtig: Paketdienste ziehen niemals Zollgebühren per E-Mail oder SMS ein. Diese entrichtet der Empfänger bei der Zustellung des Pakets aus dem Ausland. Deshalb ist bei solchen Nachrichten grundsätzlich von Betrug auszugehen.


Folge eines Datenlecks? Woher wissen die Absender die Nummer?

Cyber-Kriminelle haben es auf das Geld ihrer Opfer abgesehen. Sie versuchen alles, um an die sensiblen Daten ihrer Opfer zu gelangen. Besonders beliebt sind hierbei Kreditkarten- und Bankdaten. Dafür durchsuchen die Täter Einträge gehackter Datenbanken oder nutzen unseriösen Adresshandel. Dieser erfolgt zum Beispiel durch die Teilnahme an einem falschen Gewinnspiel auf Instagram oder Facebook.

Etliche Nachrichten beinhalten sogar eine persönliche Anrede. Das hat nichts damit zu tun, dass es sich hierbei dann um eine seriöse Nachricht handelt, weil der Absender den eigenen Namen kennt. Das bedeutet lediglich, dass der Täter nicht nur die Handynummer oder E-Mail-Adresse, sondern auch den Namen ausgekundschaftet hat. Folgende Tipps sind zu beachten, um möglichst nicht in die Opferrolle zu gelangen:

  • Nutzen Sie den Spam-Filter Ihres Smartphones und Ihrer Apps.
  • Geben Sie nur Ihre Handynummer preis, wenn es zwingend notwendig ist.
  • Ziehen Sie einen Wechsel Ihrer Handynummer in Erwägung, wenn Sie extremen Belästigungen ausgesetzt sind.

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Wie entgehe ich dem Schaden solcher Nachrichten?

Einige Tipps gilt es zu beachten, um nicht in die Falle der Kriminellen zu geraten:

  • Öffnen Sie keinesfalls Links aus Nachrichten unbekannter Herkunft! Haben Sie doch auf den Link geklickt? Dann stimmen Sie auf keinen Fall einer Installation neuer App zu! Folgen Sie auch nicht irgendwelchen Erklärungen oder Anleitungen. Nutzen Sie den Flugmodus, um eine Installation zu unterbinden.
  • Beantworten Sie die Nachrichten nicht, sondern löschen Sie diese!
  • Sperren Sie die Rufnummer des Absenders. Beachten Sie aber, dass dies nicht vor weiteren dubiosen Nachrichten schützt. Die Nummern wechseln andauernd.
  • Erwarten Sie wirklich ein Paket? Dann geben Sie die Sendungsnummer auf der Internetseite des Paketdienstes ein. Hier haben Sie die Möglichkeit, den Status Ihrer Sendung zu prüfen.
  • Nutzen Sie Updates und installieren Sie immer die neueste Version der Betriebssysteme, Apps sowie des Virenschutzes.
  • Behalten Sie immer Ihr Bankkonto im Auge. Melden Sie dubiose Abhebungen unverzüglich Ihrer Bank und lassen Sie diese nach Möglichkeit sperren.


Beachten Sie in jedem Fall: Alle Unternehmen sind verpflichtet, Ihre Daten zu schützen. Kommen diese dem nicht oder nur unzureichend nach, besteht für Sie ein Anspruch auf Schadensersatz. Schließlich liegt ein Verstoß gegen die DSGVO vor.


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