Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in den aktuellen Entscheidungen (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) die Rechte von Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal enorm erhöht. Die Hürden für die Durchsetzung der Ansprüche auf Schadensersatz sind erheblich herabgesetzt worden: ein weiterer Meilenstein für die Verbraucher in Deutschland. Im Zentrum der Rechtsfrage stand die Verwendung von unzulässigen Abschalt-Einrichtungen verschiedener Hersteller. Der BGH hat nunmehr Abschalt-Einrichtungen, unter anderem das Thermofenster, als rechtswidrig eingestuft. Möglich machte dies die Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023. Dieser hat in der Vergangenheit mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass in Diesel-Fahrzeugen diverse, unzulässige und vor allem illegale Abschalt-Einrichtungen verbaut sind.
Der BGH hat heute ein weiteres wegweisendes Urteil im Diesel-Abgasskandal verkündet. Bekannt ist, dass die hergestellten Fahrzeuge gewisse Abgaswerte einhalten müssen. Die Fahrzeuge wurden mit unterschiedlichster Software ausgestattet, um diesen gesetzeskonformen Zustand sicherzustellen. Die Software sorgt aber nicht für den gesetzeskonformen Zustand. Ganz im Gegenteil: Mit der Software wurden unzulässige Abschalt-Einrichtungen aufgespielt. Dies hat zur Folge, dass die Abgasreinigung lediglich auf dem Prüfstand, also im Rahmen der Zulassungstests, reibungslos funktioniert. Im normalen Fahrbetrieb ist dies dann jedoch nicht mehr der Fall. Die Fahrzeuge stoßen ein Vielfaches der zulässigen Stickoxidemissionen aus. Dadurch wirken die Fahrzeuge umweltfreundlicher als sie sind.
Der BGH entschied in drei Fällen über die Rechtswidrigkeit von Abschalt-Einrichtungen. Das - unter anderem - verbaute Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung lediglich bei einer Außentemperatur zwischen 15°C-30°C ordnungsgemäß funktioniert. In Europa entspricht dies durchschnittlich etwa einem Drittel des Jahres - oder eben auf dem Prüfstand. Dort herrschen – gesetzlich vorgeschrieben und wie die Hersteller wussten – Temperaturen zwischen 20° und 30°C.
Der EuGH hat zwar bereits im Jahr 2020 entschieden, dass die Verwendung des Thermofensters grundsätzlich unzulässig ist. Allerdings hatte der Verbraucher aufgrund der ständigen Rechtsprechung deutscher Gerichte bis heute nachzuweisen, dass es sich hierbei um ein vorsätzliches, sittenwidriges Verhalten der Fahrzeughersteller und deren Vorständen handelte (§ 826 BGB).
Der BGH hat nun in seiner Entscheidung die Auffassung des EuGH bestätigt. Das Gericht hat damit die Verwendung von unzulässigen Abschalt-Einrichtungen als illegal eingestuft und dabei eine Verletzung eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB angenommen. Dies stärkt die Rechte der Verbraucher und verbessert die Erfolgsaussichten für geschädigte Dieselfahrer, Ansprüche auf Schadensersatz gegen Fahrzeugkonzerne (VW, BMW, Audi, Mercedes-Benz, Opel usw.) geltend zu machen. Betroffen sind alle Fahrzeughersteller, die sich unzulässiger Abschalt-Einrichtungen bedient haben.
Die Erfolgschancen für Kläger gegen die Fahrzeugkonzerne sind erheblich erhöht. Eine einfache Fahrlässigkeit der Autohersteller reicht nun aus. Die Schwelle zur Durchsetzung des Anspruchs auf Schadensersatz ist nun viel geringer. Die Fahrzeugmarke ist unerheblich, das Urteil gilt für alle Fahrzeughersteller, die unzulässige Abschalt-Einrichtungen verwenden. Das Urteil ist ausnahmslos für alle deutschen Gerichte bindend. Setzen Sie nun als Verbraucher Ihre Ansprüche auf Schadensersatz schnellstmöglich durch. Wir helfen Ihnen dabei. Sie sind sich unsicher, ob Ihr Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung enthält? Dann profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung und lassen Sie Ihr Fahrzeug von Wawra & Gaibler Rechtsanwälte prüfen. Wir holen das Beste für Sie heraus.
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