Die Regierung hat erste Vorschläge bezüglich der Überwachung von Angestellten vorgelegt. Zu den neuen Vorschlägen gehören Videoüberwachung, Ortung der Angestellten und die Überarbeitung der Fragen im Bewerbungsverfahren. Ziel der Neuerungen ist es, die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten stärker zu reglementieren. Angestoßen wurde dies vom Bundes-Innenministerium und Bundes-Arbeitsministerium. Nach den Vorschlägen soll es nicht mehr erlaubt sein, verdeckte Maßnahmen zur Überwachung durch die Arbeitgeber durchzuführen. Die Gesetzregelung enthält wohl einen Ausnahme-Tatbestand. Demnach ist eine ausnahmsweise Überwachung möglich, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären.
Zudem sollen bei offenen Video-Überwachungen die Ortung von Beschäftigten strenger reguliert werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass es für alle Beschäftigte am Arbeitsplatz auch Orte und Zeiten ohne Beobachtung durch den Arbeitgeber gibt. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume der Privatsphäre. Dazu zählen Toiletten und Umkleiden.
Außerdem geht aus den Papieren der Bundes-Ministerien hervor, dass Betriebe mit Kamera-Überwachung das Einverständnis ihrer Mitarbeiter einholen müssen. Dabei sollen die Regelungen zur Freiwilligkeit der Einwilligung in die Überwachungs-Maßnahmen verschärft werden.
Strengere Anforderungen sind an die Zulässigkeit der Fragen und Tests im Bewerbungs-Verfahren zu stellen, so Bundes-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Bundes-Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Alle Vorschläge sollen in diesem Monat noch mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren diskutiert werden. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf ist bis zum Herbst dieses Jahres zu rechnen.
Den deutschen Gerichten liegen immer wieder Fragen zur Überwachung und Datenerfassung am Arbeitsplatz vor. So hatte zuletzt das Verwaltungsgericht Hannover im Februar der Amazon Logistik die permanente Datenerfassung der Mitarbeiter-Tätigkeiten erlaubt. Die Datenschutz-Beauftragte des Landes Niedersachsen hatte zunächst eine ununterbrochene Datenerhebung der Mitarbeiter per Scanner untersagt. Die Klage des Unternehmens hatte Erfolg. Das Unternehmen darf demnach weiterhin die Daten der Mitarbeiter ununterbrochen aufzeichnen.
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