Gelegentlich verändern sich die Umstände im Leben eines Menschen, wodurch beispielsweise eine Lebens- oder Renten-Versicherung zum Kunden nicht mehr passt. Es ist schwierig, sich aus einer Versicherung zu lösen, da der Vertrag den Versicherten an das Unternehmen bindet. In dem vorliegenden Fall hat ein Kunde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Versicherer gewonnen.
Der Kläger unterzeichnete im Oktober 2009 einen Vertrag für eine Renten-Versicherung bei seinem Versicherer. Dieser Vertrag enthielt eine 30-tägige Widerrufsfrist. Im Juni 2017 entschied sich der Kunde aus eigenem Wunsch dazu, keine weiteren Beiträge mehr einzuzahlen. Fortan ruhte der Vertrag. Nach fast zehn Jahren Laufzeit des Vertrags widerrief der Sparer seinen Versicherungs-Vertrag. Er verlangte vom Versicherer eine Rückerstattung der bisher eingezahlten Beiträge nebst Zinsen. Der Versicherer lehnte dies jedoch ab und argumentierte, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen sei. Der Kläger hatte schon vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg (Az. IV ZR 40/22). Allerdings legte der Versicherer Revision ein.
Jedoch hat der BGH im Oktober 2023 ebenfalls zugunsten des Verbrauchers entschieden. Denn aufgrund von unvollständigen Widerrufs-Belehrungen hatte der Kunde auch nach Ablauf der Widerrufsfrist die Option, den Versicherungs-Vertrag wirksam zu widerrufen. Somit erhielt der Kläger eine Rückerstattung von EUR 31.226,26 plus Zinsen für bereits geleistete Zahlungen zurück (Az.: IV ZR 40/22).
Versicherungs-Unternehmen, die Renten- und Lebens-Versicherungen anbieten, stehen häufig in der Kritik, da sie Maßnahmen ergreifen, die zulasten der Verbraucher gehen. Insbesondere konfrontieren sie ihre Kunden beispielsweise mit der Senkung des Rentenfaktors, wodurch im Ruhestand Sparer weniger Rente erhalten als vereinbart. Zudem versuchen Versicherer auch, Vertriebs- und Abschlusskosten auf ihre Kunden abzuwälzen. Auch hierzu entschied der BGH, dass dies rechtswidrig ist. Jedoch haben Verbraucher Möglichkeiten, sich gegen solche Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Ein Anwalt für Verbraucherschutz hilft, die Rechte der Versicherten effektiv durchzusetzen.
Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte geltend zu machen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir prüfen umgehend Ihren Fall. In einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie Ihre Erfolgschancen.
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