Was beim Widerruf eines Autokredits funktioniert, geht ebenso bei Verträgen zur Riester-Rente und anderen Renten- und Lebensversicherungen. Hierzu stärkte das Bundes-Verfassungsgericht die Verbraucherrechte und gewährte ihnen einen ewigen Widerruf. Das betrifft Versicherungs-verträge, die Verbraucher im Zeitraum von 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben. Die Voraussetzung für den erfolgreichen Widerruf: Der Versicherer hat den Kunden ungenügend über seine Widerrufsrechte aufgeklärt. In diesem Fall beginnt die Widerrufsfrist von regulär vierzehn Tagen nie zu laufen. Bereits der Bundesgerichtshof entschied hierzu zugunsten der Verbraucher (Urt. v. 07.05.2014, Az. BGH IV ZR 76/11; Urt. v. 29.07.2015, Az. BGH IV ZR 384/14).
Verbraucher fragen sich womöglich: Warum hat ein Widerruf von Riester-, Renten- und Lebensversicherungen lediglich beim Abschluss von 29. Juli 1994 und Ende 2007 Aussicht auf Erfolg? Vor dem 29.07.1994 sah der Gesetzgeber keine derartigen Widerrufsrechte oder -belehrungen vor. Es ist folglich nicht möglich, Rechte einzuklagen, die es bis dato noch nicht gab.
Warum ist es nur möglich, den Widerspruch solcher Verträge zu nutzen, wenn der Verbraucher sie spätestens am 31. Dezember 2007 abschloss? Das liegt daran, dass Kunden ab dem 1. Januar 2008 beim Abschluss von Riester- und Rentenverträgen sowie Lebens-Versicherungen keine Entschädigungs-Zahlungen mehr erhalten. Mit anderen Worten: Hier gibt es ebenfalls Fehler bei den Widerrufs-Belehrungen. Aber der Kunde erhält im Falle eines Widerrufs lediglich den Verkaufswert erstattet. Daher besteht ebenso gut auch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des Riester- oder Rentenvertrags.
Eine Beurteilung der Widerrufs-Belehrung ist für einen juristischen Laien sehr schwer. Deshalb ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Unsere kompetenten Anwälte prüfen gerne für Sie Ihre Unterlagen zur Riester-, Renten- und Lebensversicherung. Im Rahmen einer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung erklären wir Ihnen Ihre Erfolgsaussichten und beraten Sie zu möglichen nächsten Schritten. Ist ein Widerruf Ihres Versicherungs-Vertrags zur Riester-, Lebens- und Rentenversicherung erfolgsversprechend? In der Regel erhalten Sie dann alle bisher eingezahlten Beiträge rückerstattet. Dazu zählen auch Abschluss- und Verwaltungskosten. Auf Zinsen, die Ihr Versicherer mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, haben Sie ebenfalls Anspruch.
Wir helfen Ihnen, wenn es darum geht, Ihre Rechte geltend zu machen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an uns. Wir prüfen umgehend Ihren Fall. In einer unverbindlichen und kostenfreien Erstberatung besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen sowie Ihre Erfolgschancen.
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